Was ist eigentlich der Bund-Länder Kooperationsausschuss?

Ausreichend Windflächen in Deutschland soll das von Bundesminister Habeck für 2022 angekündigte Wind-an-Land-Gesetz bringen. Aktuell wird darüber intensiv im Bund-Länder-Kooperationsausschuss diskutiert.

Illustration: Erneuerbare Energien unter einer Lupe© BMWK

Darum geht’s: Der Ausbau der Windenergie an Land soll beschleunigt werden. Dafür werden die notwendigen Voraussetzungen geschaffen.

Deutschland macht Tempo beim Ausbau der erneuerbaren Energien. Bis 2045 soll die Bundesrepublik klimaneutral werden. Schon bis 2030 muss der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch dafür auf 80 Prozent steigen. Ordentlich Wind unter die Flügel bekommt mit Blick auf diese Ziele der Ausbau der Windenergie an Land, denn die klimafreundliche Stromerzeugung in luftiger Höhe gilt als wichtiger Pfeiler der Energiewende.

„Mit dem Wind-an-Land-Gesetz werden wir zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie reservieren“, hatte Bundesminister Habeck in seiner Pressekonferenz zur Eröffnungsbilanz Klimaschutz Mitte Januar 2022 angekündigt. Um das zu erreichen, will die Bundesregierung intensiv mit den Ländern und Kommunen zusammenarbeiten. Der Koalitionsvertrag schlägt unter anderem eine Stärkung des sogenannten Bund-Länder-Kooperationsausschusses vor. Doch was ist das eigentlich, der Bund-Länder-Kooperationsausschuss?

Wer spricht im Kooperationsausschuss eigentlich mit wem?

Zurück geht die Einrichtung des Bund-Länder-Kooperationsausschusses auf das EEG 2021. Hemmnisse wie fehlende Flächen und lange Genehmigungsverfahren machen den Ausbau der Windenergie zu langsam. Neue Lösungen müssen her und die sollen vor allem gemeinsam gefunden werden - am runden Tisch mit Bund und Ländern.

Aufgabe des Ausschusses ist es, die Ausbauziele der Länder für die erneuerbaren Energien sowie deren Umsetzungsstand zu überwachen, mit einem besonderen Fokus auf Wind an Land. Beteiligt sind neben dem BMWK und allen 16 Bundesländern auch die Bundesressorts für Umwelt, Landwirtschaft, Verkehr, Finanzen und Bauen sowie das Kanzleramt. Die Ausschussmitglieder auf Ebene der Staatssekretärinnen und Staatssekretäre treffen sich mindestens zweimal im Jahr, um sich zum Stand des Erneuerbaren-Ausbaus auszutauschen. Ihre Grundlage dafür sind die Länderberichte und ein umfassendes Monitoring zum Ausbaufortschritt.

Warum zwei Prozent der Landesfläche pro Bundesland für Windenergie?

Im ersten gemeinsam verfassten Bericht des Kooperationsausschusses vom Oktober 2021 kamen Bund und Länder zu dem Schluss, dass der Ausbau der Windenergie sich zwar erholt hat, insbesondere die in den Bundesländern dafür ausgewiesenen Flächen aber nicht ausreichen, um die ambitionierten Ausbauziele zu erreichen.

Das Wind-an-Land-Gesetz soll deshalb festlegen, dass jedes Bundesland zwei Prozent seiner Fläche für Windkraftanlagen zur Verfügung stellen muss. Bestehende Hemmnisse für den Windenergieausbau an Land sollen aus dem Weg geräumt werden. Neben mehr verfügbarer Flächen durch das Zwei-Prozent-Ziel, sollen dabei vor allem Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt und vereinfacht werden. Windenergieausbau und Artenschutz müssen dafür Hand in Hand gehen. In der geplanten Novelle des EEG sollen unter anderem die Abstände zwischen Windrädern und Wetterradaren sowie Drehfunkfeuern für den Flugverkehr reduziert werden. Zuletzt am 16. Februar haben Bund und Länder im Kooperationsausschuss gemeinsam intensiv über die Umsetzung des Zwei-Prozent-Ziels und mögliche Zielverteilungsoptionen diskutiert – unter Leitung des neuen Ausschussvorsitzenden und Beamteten Staatssekretärs im BMWK, Patrick Graichen.