Frischer Wind an Land

Im Oktober 2019 legte das BMWi ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land vor. Knapp ein Jahr danach sind viele wichtige Maßnahmen daraus in der Praxis angekommen. Eine Bestandsaufnahme.

Windrad von unten© BMWi/Holger Vonderlind

Im September 2019 hatte Bundeswirtschaftsminister Altmaier mit der Windenergiebranche, Umweltverbänden, Gewerkschaften und Vertretern von Bürgerinitiativen Maßnahmen diskutiert, um die Akzeptanz beim Windausbau zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Im Oktober 2019 legte das BMWi dazu im Ergebnis ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Windenergie an Land vor. Es benennt 18 konkrete Maßnahmen und die jeweilige Zuständigkeit bei Bund und Ländern. Die Maßnahmen leisten auch einen Beitrag, um das Ziel von 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Eine Ende August 2020 veröffentlichte Übersicht zum Stand des Aktionsprogrammes gibt einen aktuellen Überblick über die Fortschritte.

Von den 18 benannten Maßnahmen sind zwölf demnach bereits vollständig umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzung. Sechs Maßnahmen davon sind bereits abgeschlossen und drei in der Umsetzung auf der Zielgeraden. Drei weitere Maßnahmen können mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) umgesetzt werden, das noch 2020 verabschiedet werden soll.

Sechs Maßnahmen für frischen Wind bereits umgesetzt

Zu den sechs bereits umgesetzten Maßnahmen gehören unter anderen neue Abstandsregelungen für Windenergieanlagen an Land, die mit der Länderöffnungsklausel im Gebäudeenergiegesetz veröffentlicht wurden. Das klärt den Handlungsspielraum für die Bundesländer bei der Festlegung von Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebäuden. Eine neue Verwaltungsvorschrift für die sogenannte bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen gilt seit 1. Mai 2020. Sie macht es möglich, dass die roten Blinklichter auf Windkraftanalagen künftig nur noch leuchten, wenn sie auch wirklich als Warnleuchten für den Luftverkehr benötigt werden. Bund und Länder wollen beim Ausbau der Windenergie an Land außerdem für weniger Bürokratie sorgen: Am 17. Juni 2020 verständigten sie sich auf einen schnelleren Abbau von sogenannten Genehmigungshemmnissen. Zusätzlich wurden immissionsrechtliche Genehmigungsverfahren beschleunigt. Damit neue Windenergieanlagen stets mit Rücksicht auf die Natur geplant und gebaut werden können, soll ein bereits im Kabinett beschlossenes Artenschutzportal ab 2021 schrittweise über Tier- und Pflanzenarten der jeweiligen Gebiete informieren.

Drei Maßnahmen auf der Zielgeraden

Drei weitere Maßnahmen des Aktionsprogrammes sind bereits auf der Zielgeraden: Im sogenannten Investitionsbeschleunigungsgesetz werden die gerichtlichen Instanzen bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen verkürzt. Das Investitionsbeschleunigungsgesetz soll auch die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen von Windenergieanlagen einschränken. Außerdem wird die Digitalisierungsstrategie konsequent umgesetzt und weiterentwickelt, sowohl im Rechtsrahmen als auch bei technischen Standards.

Diese Maßnahmen kommen mit der Überarbeitung des EEG dazu

Mit der EEG-Novelle soll grünes Licht für drei weitere Maßnahmen kommen, die die Windenergie an Land stärken: Vorgesehen ist eine stärkere finanzielle Beteiligung von Kommunen und Bürgern. Der Zubau von Erneuerbaren-Anlagen soll regional gesteuert werden, um Netzengpässe zu vermeiden. Durch die aufeinander abgestimmten Novellen des EEG und des Bundesbedarfsplangesetzes wird außerdem der Weg frei für einen synchronisierten Ausbau der Netze und der erneuerbaren Energien.