Deutschland macht´s effizient

Gute Nachrichten für klimabewußte Sparfüchse: Die Förderung für Energieeffizienz und den Einsatz erneuerbarer Energien wurde jetzt nochmals deutlich verbessert.

Familie hebt Haus aus Pappe in den Händen.© Adobe Stock/altanaka

Wer auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz beim Bauen und Sanieren setzt, kann sich über die seit Anfang des Jahres verbesserten Förderbedingungen freuen. Sie beruhen auf den Beschlüssen des Klimakabinetts, die zügig umgesetzt wurden. Ein Überblick über die wichtigsten Neuerungen:

Austauschprämie für alte Ölheizungen

Wer seine alte, ineffiziente Ölheizung durch eine neue Heizung ersetzt, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann jetzt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 45 Prozent der Investitionskosten erhalten. Zum Beispiel für die Anschaffung einer Wärmepumpe oder einer Biomasse-Anlage. Für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent (zum Beispiel aus Solarthermie) gibt es einen Investitionszuschuss von bis zu 40 Prozent.

Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien überarbeitet

Die Austauschprämie für alte Ölheizungen ist nur eine der Neuerungen des zum 1. Januar 2020 überarbeiteten Marktanreizprogramms für Wärme aus erneuerbaren Energien (MAP). Auch für energieeffiziente und klimafreundliche Heizungen, die keine alte Ölheizung ersetzen, können Investitionszuschüsse beantragt werden: Bis zu 35 Prozent gibt es für Heizungen, die vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden; bis zu 30 Prozent für Gas-Hybridheizungen mit einem Erneuerbaren-Anteil von mindestens 25 Prozent und immerhin bis zu 20 Prozent für Gas-Brennwertheizungen, die für eine Nutzung mit erneuerbaren Energien ausgelegt sind. Innerhalb von zwei Jahren nach der Investition müssen die Erneuerbaren dann mit eingebunden werden. Die bisher geltende Förderung mit Festbeträgen und vielen verschiedenen Bonusregeln entfällt und macht einheitlichen prozentualen Fördersätzen Platz.

KfW-Fördersätze für energieeffizientes Bauen und Sanieren gestiegen

Von den Anpassungen in den Förderprogrammen hat jeder etwas, denn sie gelten für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen gleichermaßen. Unter anderem sind die Investitions- und Tilgungszuschüsse in der Förderung über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW-Förderung) passend zu den Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung um zehn Prozentpunkte gestiegen. Für Sanierungen von Wohngebäuden wurden die Tilgungszuschüsse außerdem um weitere 2,5 Prozentpunkte angehoben. Der Vorteil: Die jährlichen effektiven Kreditzinsen sind dadurch in den meisten Fällen negativ. Zusätzlich wurde der Förderhöchstbetrag für sogenannte Effizienzhäuser im Kredit und im Zuschuss für Wohngebäude von 100.000 auf 120.000 Euro erhöht.

Energetische Gebäudesanierung lohnt sich jetzt auch bei der Steuererklärung

Mit energetischen Sanierungsmaßnahmen, wie der Dämmung von Dächern und Wänden oder dem Austausch von schlecht isolierten Fenstern und wenig klimafreundlichen Heizungsanlagen, lassen sich jetzt Steuern sparen. Für einzelne Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung können 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro pro Wohnobjekt) verteilt über drei Jahre steuerlich abgezogen werden. Wer sich Unterstützung durch eine energetische Baubegleitung und Fachplanung holt, kann sogar 50 Prozent der Kosten anrechnen lassen. In Anspruch nehmen können die steuerliche Förderung Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die das so sanierte Wohneigentum selbst nutzen. Das gilt schon ab der Einkommensteuerklärung für 2020.

Verbesserte Förderung für Energieberatung

Mehr Geld gibt es seit dem 1. Februar 2020 auch in der Energieberatung für Wohngebäude. Sie wird nun mit 80 Prozent (statt zuvor 60 Prozent) des "zuwendungsfähigen" Beratungshonorars gefördert, maximal jedoch mit 1.300 Euro (zuvor 800 Euro) bei Ein- oder Zweifamilienhäusern und maximal mit 1.700 Euro (zuvor 1.100 Euro) bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Bisher konnte die Förderung für Wohngebäude beantragt werden, für die der Bauantrag oder die Bauanzeige bis zum 31. Januar 2002 gestellt wurde. Nach der neuen Richtlinie müssen Bauantrag oder Bauanzeige mindestens zehn Jahre zurückliegen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es wie bisher einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro, wenn die Energieberaterin oder der Energieberater das Sanierungskonzept zum Beispiel bei einer Wohnungseigentümerversammlung vorstellt. Anträge können weiterhin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderwegweiser Energieeffizienz

Welches Förderprogramm passt zu meinem Vorhaben? Wer sich hier unsicher ist, kann online den neuen "Förderwegweiser Energieeffizienz" befragen. Er soll dabei helfen, möglichst schnell ein passendes Förderprogramm zu finden. Das Prinzip ist bewährt: Der Wegweiser fragt, die Nutzer antworten - und ein paar Fragen weiter ist das richtige Förderprogramm gefunden. Bisher sind die Förderprogramme des BMWi in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien eingebunden. Weitere Förderprogramme sollen schrittweise dazu kommen. Nutzen kann den Wegweiser jeder, ob Privatperson, Unternehmen oder kommunale und gemeinnützige Einrichtung. Er ist auf www.deutschland-machts-effizient.de sowie auf den Internetseiten des BAFA und der KfW zu finden. Die perfekte Gelegenheit für klimabewußte Sparfüchse, jetzt schnell und übersichtlich das passende Förderprogramm zu finden.