Was ist eigentlich ein "Szenariorahmen"?

Was haben eine Grillparty und der Netzausbau gemeinsam? Bei beiden ist es wichtig, den Bedarf – an Würstchen oder eben Stromleitungen – möglichst genau vorauszusehen. Warum dies für Netzbetreiber eine große Herausforderung sein kann, erfahren Sie hier.

Illustration: Erneuerbare Energien, Stromnetz und Verbraucher unter einer Lupe© BMWi

Darum geht’s: Als Basis für den Netzausbau wird mithilfe von Ausblicken in die Zukunft (Szenarios) prognostiziert, wie das Netz in zehn, fünfzehn Jahren aussehen muss, um bei einem steigenden Anteil erneuerbarer Energien zuverlässig Strom zu liefern.

Niemand weiß ganz genau, wieviel Strom wir in den nächsten zehn bis fünfzehn Jahren benötigen, wieviel Energie aus welchen Quellen in die Stromnetze eingespeist und wieviel entnommen wird. Trotzdem müssen in der Zukunft genügend Leitungen vorhanden sein, damit die Stromversorgung verlässlich bleibt. Ein Netzausbau muss also früh – zehn bis fünfzehn Jahre im Voraus – und möglichst exakt geplant werden, um unnötige Kosten zu vermeiden. Dabei sind viele Fragen im Spiel: Wie hoch ist der Verbrauch in Zukunft? Wie hoch ist der Anteil an Strom aus erneuerbaren (und wetterabhängigen) Energien wie Wind und Sonne? Welche Rolle spielen Elektrofahrzeuge, die nicht nur Strom benötigen, sondern auch speichern und wieder in das Stromnetz abgeben könnten? Wie wird sich die Anzahl von kleinen Photovoltaikanlagen auf Eigenheimen entwickeln, die privat genutzt werden, aber auch Strom in kleineren Mengen handeln können? Und wie werden neue Technologien dazu beitragen, die Netze stabil zu halten?

Ähnliche Fragen stellt sich auch der Gastgeber einer Grillparty: Wie viele Würstchen werden gebraucht? Schweinefleisch oder Tofu? Welche Gäste bringen etwas mit und wieviel? Und was passiert bei Regen? Während man bei einer Grillparty allerdings noch relativ einfach und flexibel reagieren kann, müssen bei der sehr komplexen Planung der Netzinfrastruktur heute schon Entscheidungen für die Energiewelt von übermorgen getroffen werden.

Hier kommt der sogenannte "Szenariorahmen" ins Spiel. Er ist der allererste Schritt bei der Planung der Übertragungsnetze in Deutschland und fasst in mindestens drei unterschiedlichen Szenarien zusammen, wie sich die deutsche Energielandschaft in den folgenden zehn bis fünfzehn Jahren entwickeln könnte. In die Szenarien, die die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW laut Energiewirtschaftsgesetz alle zwei Jahre gemeinsam erstellen müssen, fließen u. a. Daten aus Studien und gesetzlichen Vorgaben ein. Der Szenariorahmen wird schließlich von der Bundesnetzagentur genehmigt und dient den ÜNB als Grundlage für die Ermittlung des weiteren Netzausbaubedarfs.

Der Szenariorahmen 2019-2030 steht

Im Juni hat die Bundesnetzagentur den aktuellen Szenariorahmen genehmigt. Damit können die Übertragungsnetzbetreiber nun den weiteren Netzausbau bis zum Jahr 2030 ermitteln. Basis sind diesmal sogar fünf Szenarien, die sich gegenüber dem letzten Szenariorahmen deutlich verändert haben, weil im Koalitionsvertrag neue Ziele gesetzt wurden. So gehen alle fünf Szenarien von einem Anteil von 65 Prozent erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch bis 2030 aus. Die Szenarien decken verschiedene Möglichkeiten zum Ausbau Erneuerbarer auf; zum Beispiel wird in einem Szenario besonders viel Leistung durch Offshore Wind und in einem anderen besonders viel Leistung durch Photovoltaik angenommen. Unterschiede gibt es auch in den Annahmen, wie sich die Elektromobilität entwickeln wird, wie viel Strom für das Heizen verwendet wird oder wie viele Energiespeicher und neue Technologien zu Netzstabilisierung eingesetzt werden. Außerdem verpflichtet der neue Szenariorahmen die Übertragungsnetzbetreiber dazu, das vorhandene Netz bestmöglich auszunutzen und so wenig wie möglich, aber soviel wie nötig Netzausbau zu planen.

Nach dem Szenariorahmen gibt es vier weitere Verfahrensschritte bei der Planung der Übertragungsnetze: Netzentwicklungspläne und Umweltbericht (mehr dazu erfahren Sie hier), Bundesbedarfsplan, Bundesfachplanung/Raumordnung (mehr dazu hier) und Planfeststellung (Schritt 5). In allen fünf Schritten können Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen.