Netzausbau: Wie kann die Öffentlichkeit bei der Bundesfachplanung mitreden?

Dem Aus- und Umbau von Stromübertragungsleitungen geht eine lange Planungsphase in fünf Verfahrensschritten voraus. Worum es bei Schritt vier, der Bundesfachplanung, geht, und wo die nächsten Beteiligungsveranstaltungen sind, erfahren Sie hier.

Illustration: Erneuerbare Energien, Stromnetz und Verbraucher unter einer Lupe© BMWi

Darum geht’s: In den Antragskonferenzen der Bundesfachplanung können Bürgerinnen und Bürger wichtige Hinweise für die Planung von Stromtrassen einbringen.

Wenn neue Stromtrassen geplant werden, müssen die Vorhaben mit den unterschiedlichen Interessen aller Betroffenen abgestimmt werden. Deshalb ist es wichtig, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger sich frühzeitig informieren und einbringen.

Zur Planung und zum Ausbau des Stromübertragungsnetzes gibt es insgesamt fünf große Verfahrensschritte: Szenariorahmen (Schritt 1), Netzentwicklungspläne und Umweltbericht (Schritt 2), Bundesbedarfsplan (Schritt 3), Bundesfachplanung/Raumordnung (Schritt 4), Planfeststellung (Schritt 5). Bei allen Schritten können die Bürgerinnen und Bürger mitreden.

Nach der Bedarfsermittlung (Schritt 1 bis 3) beginnt mit der Bundesfachplanung (Schritt 4) das formelle Genehmigungsverfahren von Stromübertragungsleitungen, die durch mehrere Bundesländer oder grenzüberschreitend verlaufen sollen. Ziel ist es, einen Trassenkorridor von bis zu 1.000 Metern Breite zu bestimmen, durch den die Leitung verlaufen soll. Zuständig für die Planung dieser Höchstspannungsleitungen ist die Bundesnetzagentur. Die Öffentlichkeit wird dabei schon sehr frühzeitig einbezogen.

Mit den Antragskonferenzen startet die Bundesfachplanung in eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung. Gemeinsam mit allen Beteiligten soll ein möglichst raum- und umweltverträglicher Trassenkorridor für Höchstspannungsleitungen gefunden werden.

Um regionale Hinweise zu geben, sollten Bürgerinnen und Bürger an den Antragskonferenzen teilnehmen

Zunächst stellt der zuständige Übertragungsnetzbetreiber einen Antrag auf Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur, schlägt einen Trassenkorridor vor und zeigt mögliche Alternativen auf.

Kurz danach lädt die Bundesnetzagentur zu einer Antragskonferenz ein, um Informationen über regionale Gegebenheiten im Zusammenhang mit geplanten Aus- und Umbaumaßnahmen des Stromnetzes zu sammeln. Auch Alternativen zu den vorgeschlagenen Trassenkorridoren können in der Antragskonferenz eingebracht werden. Im Dialog mit den Behörden, Vereinigungen und der Öffentlichkeit sollen so sachliche Hinweise für die Planung von Netzausbaumaßnahmen möglichst frühzeitig eingesammelt werden. Diese Termine sind öffentlich. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger können teilnehmen, wenn sie sich vorher auf www.netzausbau.de anmelden.

Vor dem Termin veröffentlichen der Netzbetreiber und die Bundesnetzagentur alle Projektunterlagen im Internet. Mit Hilfe der gesammelten Informationen aus der Antragskonferenz legt die Bundesnetzagentur den Untersuchungsrahmen fest und bestimmt, welche zusätzlichen Unterlagen und Gutachten der Übertragungsnetzbetreiber noch vorlegen muss und wie viel Zeit er dafür hat. Sobald die vollständigen Unterlagen des Übertragungsnetzbetreibers vorliegen, legt die Bundesnetzagentur diese öffentlich aus. Hier haben alle Beteiligten noch einmal Gelegenheit, sich zu äußern und auf die Planung Einfluss zu nehmen. Bürgerverereinigungen können sich innerhalb eines Monats zu den veröffentlichten Dokumenten äußern. Behörden müssen ihre Stellungnahmen innerhalb von drei Monaten einreichen.

Anschließend lädt die Bundesnetzagentur all diejenigen zu einem Erörterungstermin ein, die eine Einwendung innerhalb der vorgesehenen Frist eingereicht haben. Beim Erörterungstermin können Betroffene mit Vertretern der Bundesnetzagentur und des Übertragungsnetzbetreibers über ihre Einwendungen diskutieren. Ziel ist es, die Entscheidung der Bundesfachplanung vorzubereiten.

Nach dem Erörterungstermin wägt die Bundesnetzagentur alle vorgebrachten Argumente ab und schließt das Bundesfachplanungsverfahren mit einer Entscheidung über einen konkreten Trassenkorridor ab. Über den genauen Verlauf der Leitung wird erst im nachfolgenden Planfeststellungsverfahren (Schritt 5) entschieden. Im Planfeststellungsverfahren liegen wie bei einer Baugenehmigung alle Details der zukünftigen Höchstspannungsleitung vor. Hier haben Behörden, Vereinigungen, Verbände und die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich zu den Umweltauswirkungen der geplanten Leitung zu äußern.

Die nächsten öffentlichen Antragskonferenzen

Die nächsten öffentlichen Antragskonferenzen der Bundesfachplanung finden in Niedersachsen statt, am 15. Mai in Bunde und am 23. Mai in Meppen. In Nordrhein-Westfalen finden Antragskonferenzen am 29. Mai in Ahaus, am 7. Juni in Wesel und am 13. Juni in Krefeld statt. Bei diesen Terminen geht es um Teilabschnitte der Höchstspannungsleitung A-Nord, Vorhaben Nr. 1 im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG), die ganz im Nordwesten der Republik nahe der niederländischen Grenze durch Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen verläuft. Das Leitungsvorhaben A-Nord soll als Erdkabel verlegt werden. Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hatte am 21. März 2018 Anträge auf Bundesfachplanung für insgesamt vier Abschnitte bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Gegenwärtig bereitet die Bundesnetzagentur die Antragskonferenzen zu den vier Teilabschnitten vor.

Die etwa 300 Kilometer lange A-Nord-Verbindung bildet den nördlichen Teil des "Korridor A", einer Nord-Süd-Verbindung, die am südlichen Ende bis Philippsburg in Baden-Württemberg reichen soll. Der Korridor A soll künftig eine der Hauptschlagadern im deutschen Stromnetz sein und Off- und Onshore-Windenergie aus dem Norden in die Mitte und den Süden Deutschlands transportieren.