Förderkosten für Solarparks sinken weiter

Der Trend, der sich schon bei den Pilotausschreibungen für Solarparks gezeigt hat, setzt sich bei den ersten Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fort: Die Förderhöhe für Sonnenstrom sinkt weiter.

Infografik: Der Trend, der sich schon bei den Pilotausschreibungen für Solarparks gezeigt hat, setzt sich bei den ersten Ausschreibungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz fort: Die Förderhöhe für Sonnenstrom sinkt weiter.© BMWi, Datenbasis: Bundesnetzagentur

Solarparks benötigen immer weniger staatliche Förderung. Die durchschnittliche Förderhöhe für Strom aus Photovoltaik(PV)-Freiflächenanlagen ist in der zweiten regulären Ausschreibungsrunde nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) weiter gesunken. Sie liegt nun bei 5,66 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Noch vor zwei Jahren hatte die erste Pilotausschreibung für PV-Freiflächenanlagen einen durchschnittlichen Zuschlagswert von 9,17 ct/kWh ergeben. Die durchschnittliche Förderhöhe konnte also über alle Ausschreibungsrunden hinweg um rund 38 Prozent reduziert werden.

Franke: So deutliche Senkung hat es noch nicht gegeben

Allein im Vergleich zur Vorrunde ging der durchschnittliche Zuschlagswert um 0,9 ct/kWh zurück. "Eine so deutliche Senkung des Preisniveaus hat es seit Beginn der Ausschreibungen noch nicht gegeben", sagte Peter Franke, Vizepräsident der Bundesnetzagentur. In dieser Runde waren zum ersten Mal seit einem Jahr Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten (was das genau ist, erklären wir hier) in Bayern und Baden-Württemberg zugelassen. Bisher haben diese beiden Bundesländer eigene Verordnungen auf der Grundlage der im EEG enthaltenen Länderöffnungsklausel verabschiedet. Diese Tatsache habe zu deutlich gesunkenen Zuschlagswerten geführt, so Franke. Die Erweiterung der Flächenkulisse habe den Wettbewerb erhöht.
Der nächste Gebotstermin für eine Ausschreibung von PV-Freiflächenanlagen ist der 1. Oktober 2017.