Strom beschaffen wird günstiger

Seitdem im Jahr 2014 das Erneuerbare-Energien-Gesetz reformiert wurde, sinkt die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage das dritte Jahr in Folge.

Grafik zeigt die rückläufige Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage nach der EEG-Reform 2014© BMWi; Datenbasis: eigene Berechnungen auf Basis von www.netztransparenz.de und European Energy Exchange (* durchschnittlicher Terminmarkt-Preis im jeweiligen Vorjahr)

Das dritte Jahr in Folge sinkt die Summe aus EEG-Umlage und Börsenstrompreis. Dadurch wird es für Stromversorger günstiger, konventionellen und erneuerbaren Strom zu beschaffen. Das kann sich auch in der Stromrechnung für Endkunden bemerkbar machen.

Die EEG-Umlage finanziert die Förderung von Erneuerbaren-Energien-Anlagen im ganzen Land. Ihr jährlicher Gesamtbetrag errechnet sich aus der Differenz zwischen den Vergütungssätzen für die Erzeuger von erneuerbarem Strom und dem Strompreis an der Börse. Dieser Betrag wird dann auf die Stromkunden als Verbraucherabgabe umgelegt und mit der Stromrechnung automatisch bezahlt. So tragen die Stromverbraucher in Deutschland dazu bei, die erneuerbaren Energien zu fördern. Im Jahr 2015 machte die EEG-Umlage etwa 21 Prozent des Strompreises aus.