Die Energiewende smart voranbringen

Die Digitalisierung hilft, unser Energiesystem fit für die Zukunft zu machen - das BMWi will sie mit einem neuen Gesetz vorantreiben.

Mann verfolgt den Energieverbrauch seines Hauses an einem Tablet. © istockphoto / Gregor Bister

Morgen beginnt der Herbst, zumindest im Kalender. Mit den kühleren Temperaturen wird auch die Wetterabhängigkeit von Strom aus Quellen wie Wind und Sonne spürbarer. Das bedeutet: bei Wolken kein Sonnenstrom, bei stürmischem Wetter dafür umso mehr Windenergie. Eine riesige Herausforderung für die Stromnetze: Sie müssen das schwankende Stromangebot der erneuerbaren Energien mit der Stromnachfrage der Verbraucher in Einklang bringen. Gleichzeitig müssen sie Strom immer öfter in zwei Richtungen transportieren. Denn immer mehr Solaranlagen auf Hausdächern oder Windräder speisen Strom dezentral "von unten" ins Netz ein.

Intelligente Messsysteme sollen helfen, das Energiesystem fit für die Energiewende zu machen. Um sie sicher und kosteneffizient zum Einsatz zu bringen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 21. September den Entwurf für ein "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" veröffentlicht. Bundesländer können bis zum 14. Oktober, Verbände bis zum 9. Oktober zu diesem Entwurf Stellung beziehen.

Auf dem Weg zum digitalen Energiesystem

Intelligente Messsysteme, auch "Smart Metering Systeme" genannt, sollen eine sichere und standardisierte Kommunikation in den Energienetzen der Zukunft ermöglichen. Sie können Strom aus erneuerbaren Energien besser in den Strommarkt integrieren und helfen, Stromangebot und -nachfrage in Einklang zu bringen. Sie bestehen aus einem digitalen Stromzähler und einer Kommunikationseinheit, dem sogenannten "Smart Meter Gateway", der Zähler ins intelligente Stromnetz einbinden kann.

Von intelligenten Messsystemen profitieren Verbraucher in vielfacher Hinsicht. Zum einen machen digitale Zähler den Stromverbrauch zu Hause präzise sichtbar und helfen so, bewusster mit Energie umzugehen und Strom zu sparen. Zum anderen können Verbraucher Stromlieferverträge abschließen, die besser zu ihrem individuellen Stromverbrauch passen und günstiger sind. Darüber hinaus sind sogenannte variable Tarife möglich. Sie liefern wirtschaftliche Anreize, Strom dann zu verbrauchen, wenn er günstig ist. Zudem machen intelligente Messsysteme auch eine Vor-Ort-Ablesung entbehrlich und sparen so Zeit und Geld.

Schrittweiser Einbau mit Preisobergrenzen ab 2017

Nach dem Entwurf soll der Einbau intelligenter Messsysteme ab 2017 beginnen, und zwar abgestuft. Erst sollen die "Großen", dann die "Kleinen" in die Pflicht genommen werden. Konkret betrifft der Einbau zunächst Großverbraucher mit einem Jahresstromverbrauch ab 10.000 Kilowattstunden (kWh) und Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 Kilowatt (kW). Zum Vergleich: Ein Haushalt mit vier Personen verbraucht in Deutschland pro Jahr im Schnitt 4.400 kWh.

Die Kosten für Einbau und Betrieb hat grundsätzlich der jeweilige Verbraucher oder Anlagenbetreiber zu tragen – so wie jetzt schon bei den herkömmlichen Stromzählern. Neu ist der Kostenschutz mit individuellen jährlichen Preisobergrenzen, die beim Einbau stets eingehalten werden müssen. Diese wurden so berechnet, dass sie dem individuellen und gesamtwirtschaftlichen Nutzenpotenzial gerecht werden. Dieses hat das BMWi in einer sorgfältigen Kosten-Nutzen-Analyse erhoben. Es gilt die Maxime: kein Einbau um jeden Preis. In Bezug auf die Verbraucher etwa richtet sich der Einbau danach, wieviel Einsparpotenzial bei den Stromkosten zu erwarten ist.

Neben den im Entwurf beschriebenen Verbrauchergruppen können die Messstellenbetreiber, die für den Einbau und den Betrieb von Stromzählern zuständig sind, weitere Verbraucher einbeziehen, wenn sie dies für sinnvoll erachten. Auch dann müssen sie allerdings äußerst strikte Preisobergrenzen beachten.

Mit dem Einbau von intelligenten Messsystemen würde das "Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende" mehrere Fliegen mit einer Klappe schlagen. Denn unabhängig von der Energiewende in Deutschland hat die Europäische Kommission allen EU-Mitgliedsstaaten aufgetragen, möglichst 80 Prozent der Haushalte im jeweiligen Land mit Smart Metern auszustatten. Dieser Vorgabe wird mit dem Gesetz Rechnung getragen.

Strenge Regeln für Datenschutz und -sicherheit

Bei allem Nutzen – durch den Einsatz von Smart Metern steigt der Datentransfer deutlich. Statt einmal im Jahr erfolgen die Messungen des Stromverbrauchs nämlich teilweise im Viertelstundentakt. Deswegen macht der Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende strenge Vorschriften für den Schutz und die Sicherheit der Verbraucherdaten. Der Entwurf sieht vor, dass in Deutschland künftig nur solche Smart Meter eingesetzt werden dürfen, die den Schutzprofilen und Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Erst die BSI-Zertifizierung macht einen Smart Meter zum intelligenten Messsystem. Beispielsweise müssen die Geräte Firewall-Mechanismen enthalten, und Verbindungen dürfen nur von innen nach außen, nicht aber umgekehrt aufgebaut werden. Durch Maßnahmen wie diese sollen Hacker keine Chance haben.

Wer bekommt wann ein intelligentes Messsystem, und wie wurden die Datenschutzregeln festgelegt? Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie hier.