Neuer Gesetzesentwurf – Gabriel: "Eltern haften für ihre Kinder"

Wer haftet für den Rückbau und die Entsorgung von Kernkraftwerken? Darum geht es beim Regelungsentwurf des sogenannten "Rückbau- und Entsorgungsnachhaftungsgesetzes". Letzte Woche hat das Bundeswirtschaftsministerium dazu die Länder- und Verbändeanhörung eingeleitet.

Atomkraftwerk vor blauem Himmel© istockphoto.com/Michael Utech

Bis zum Jahr 2022 will Deutschland komplett aus der Nutzung der Atomkraft zur Stromerzeugung aussteigen. Zu den Kosten für die nukleare Stilllegung und die Entsorgung gibt es eindeutige Regelungen: Das geltende Recht weist die Verantwortung klar den Kernkraftwerksbetreibern zu. Sie haben uneingeschränkt sämtliche Kosten des Rückbaus und der Stilllegung von Kernkraftwerken sowie der Entsorgung radioaktiver Abfälle zu tragen.

Durch die Neuregelung soll sichergestellt werden, dass die langfristige Haftung der großen Energieversorgungskonzerne für diese Verpflichtungen gewährleistet ist – auch bei betrieblichen Umstrukturierungen. Der Grundsatz lautet: "Eltern haften für ihre Kinder", machte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel deutlich.

Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung soll sich noch in diesem Herbst das Bundeskabinett mit dem Gesetz befassen.