Bundestag beschließt Pflicht zum Energieaudit für Unternehmen

Wo im Betrieb wird eigentlich wie viel Energie verbraucht – und welches Einsparpotenzial gibt es? Solche Fragen beantwortet ein Energieaudit, zu dem große Unternehmen künftig verpflichtet sind. Der Bundestag hat Anfang Februar das Gesetz beschlossen; gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung gab es eine kleine Änderung.

Mitarbeiter eines Unternehmens analysieren Daten© Colourbox

Bereits heute nutzen viele Unternehmen Energieaudits, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und – unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten – wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Dafür wird der Energieverbrauch zum Beispiel von Gebäuden, Anlagen oder Betriebsabläufen analysiert. Das "Gesetz zur Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie" verpflichtet jetzt Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sind, erstmals bis zum 5. Dezember 2015 und danach regelmäßig alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits im November hatte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel einen Entwurf des Gesetzes vorgelegt – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele.

Der Bundestag hat das Gesetz am vorletzten Donnerstag nun mit einer kleinen Änderung beschlossen: Für Unternehmen, die ihre Pflicht zum Energieaudit übererfüllen, indem sie ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einführen, muss die Zertifizierung des Systems erst bis Ende 2016 nachgewiesen werden.

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