Energiewende 2015 - die wichtigsten Vorhaben

Strommarktdesign, erneuerbare Energien, Energieeffizienz: Was wir dieses Jahr weiter voranbringen wollen - Im Video: Staatssekretär Rainer Baake auf der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft.

Videobeitrag: Sehen Sie hier einen Bericht über den Auftritt des Staatssekretärs auf der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft 2015.

Langfristig sicher, sauber und bezahlbar soll die Energieversorgung in Deutschland auch in Zukunft sein. Mit dem Generationenprojekt Energiewende hat die Bundesregierung sich dieser Herausforderung angenommen. Die Richtung ist klar: Plangemäß soll 2022 das letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch soll bis 2030 auf 30 Prozent steigen, der Primärenergieverbrauch bis 2020 hingegen um 20 Prozent (verglichen mit 2008), der CO2-Ausstoß (bezogen auf 1990) um 40 Prozent sinken.

Den Weg gibt die 10-Punkte-Energie-Agenda vor, ein inhaltlich und zeitlich konkreter Plan zum Umbau unserer Energieversorgung, den wir jetzt Schritt für Schritt umsetzen. 2014 haben wir mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) schon ein gutes Stück Arbeit geschafft. Dieses Jahr werden wir daran anknüpfen: Jetzt geht es darum, die nächsten wichtigen Maßnahmen zu ergreifen, um mit der Energiewende voranzukommen. Gleichzeitig wollen wir die Versorgungssicherheit gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sichern und die Kosten für Wirtschaft und Privathaushalte begrenzen. Mit der Reform des sogenannten Strommarktdesigns werden 2015 die Rahmenbedingungen für den Strommarkt neu geregelt und damit wichtige energiepolitische Weichen gestellt. Weitere Schwerpunkte in diesem Jahr sind die Energieeffizienz-Förderung, der kosteneffiziente Ausbau der erneuerbaren Energien und der dringend benötigte Netzausbau.

Strommarkt neu ausrichten, Kosteneffizienz und hohe Versorgungssicherheit gewährleisten

Bis zu 2.500 Megawatt neue Leistung zur Stromerzeugung können bei Photovoltaik und Windkraft an Land 2015 installiert und gefördert werden. "Je planbarer und berechenbarer, desto besser", lautet die Devise der sogenannten Ausbaukorridore im reformierten EEG. So ist gewährleistet, dass der wachsende Anteil erneuerbarer Energien in das Versorgungssystem integriert werden kann. Denn Solar- und Windkraft unterscheiden sich von der konventionellen Stromerzeugung vor allem dadurch, dass ihre Stromproduktion wetterabhängig ist – sie schwankt also stark. Für den Strommarkt lautet die Herausforderung daher: mehr Flexibilität. Konventionelle Stromerzeuger mussten ihre Produktion schon immer an die Nachfrage anpassen. Jetzt müssen sie sich zusätzlich an der unbeständigen Erzeugung von Strom aus Wind und Sonne ausrichten. Zugleich müssen auch die erneuerbaren Energien Verantwortung für die Stabilität des Gesamtsystems übernehmen.

Doch wie kann es gelingen, den Strommarkt fit für die Energiewende zu machen, sodass die Versorgung zuverlässig und kosteneffizient bleibt? Reicht es aus, den Strommarkt zu optimieren oder brauchen wir dafür einen sogenannten Kapazitätsmarkt, der Versorger auch für das Bereithalten von Kraftwerksleistung bezahlt? Diese grundlegenden Fragen stellt das im Oktober 2014 vorgelegte Grünbuch "Ein Strommarkt für die Energiewende". Es bündelt eine Reihe von Maßnahmen und Lösungsansätzen, die noch bis 1. März 2015 zur Diskussion stehen. Im Anschluss soll auf Grundlage der Ergebnisse ein Weißbuch mit konkreten Vorschlägen und einem weiterentwickelten Marktdesign folgen. Nach einer erneuten öffentlichen Konsultation bis voraussichtlich September 2015 soll es die Grundlage für den anschließenden Gesetzgebungsprozess bilden, in dem über die Rahmenbedingungen des deutschen Strommarkts in den kommenden Jahren beschlossen wird. Derzeit gebe es auf dem deutschen Strommarkt kein Kapazitätsproblem, sondern Überkapazitäten, machte Rainer Baake, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, am Dienstag bei der Handelsblatt-Jahrestagung Energiewirtschaft deutlich. Die Diskussion sei daher: Wie sieht das Strommarktdesign für das kommende Jahrzehnt aus, wenn die Überkapazitäten abgebaut sind? "Was wir brauchen, ist Versorgungssicherheit", unterstrich er (sehen Sie hier die ganze Rede des Staatssekretärs im Video).

Parallel zur Ausgestaltung des künftigen Ordnungsrahmens für den Strommarkt soll auch über die weitere Entwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung entschieden und das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz angepasst werden. Denn die Nutzung der Abwärme, die bei der Stromerzeugung entsteht, ist besonders effizient – Rohstoffe werden geschont, Emissionen verhindert. Ebenfalls in Zusammenhang mit den Entscheidungen zum Strommarkt steht die Ausarbeitung einer Regelung zur Einsparung klimaschädlicher Treibhausgase bei fossilen Kraftwerken – sie sollen ihren CO2-Ausstoß um 22 Millionen Tonnen senken.

Netzausbau: die Achillesferse einer erfolgreichen Energiewende

Die Zahl der Solarmodule auf den Dächern und der Windparks in den Kommunen steigt: die Stromleitungen des Verteilernetzes sind damit keine Einbahnstraßen mehr, sondern müssen fit für die zunehmend dezentrale Einspeisung werden – und dafür sind Investitionen nötig. Noch im Frühjahr 2015 will die Bundesregierung einen Entwurf für eine Novelle der Anreizregulierungsverordnung vorlegen. Ziel ist es, die Rahmenbedingungen für Verteilernetze investitionsfreundlicher auszugestalten. Die Investitionen werden über die Netzentgelte refinanziert. Das System der Netzentgelte wird darauf hin überprüft, ob es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird und die Lasten bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur fair verteilt sind. Ebenfalls in den kommenden Monaten soll ein Verordnungspaket für Smart Meter – intelligente Stromzähler – auf den Weg gebracht werden. Dabei stehen Fragen zu Schutzprofilen, Einbauverpflichtungen, der Finanzierung und dem Datenschutz zur Debatte.

Für den planvollen und schnellen Ausbau der Übertragungsnetze, die den Strom über lange Distanzen transpotieren – etwa von den Windparkstandorten im Norden zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden – hat die Bunderegierung mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz und dem Bundesbedarfsplangesetz bereits einen Rahmen geschaffen. Mit der EEG-Novelle 2014 hat sie durch eine Änderung im Bundesbedarfsplangesetz zudem den Weg frei gemacht, auch bei den sogenannten "Stromautobahnen" und damit auf Höchstspannungsebene Erfahrungen mit Erdkabeln zu sammeln. Diese Möglichkeiten werden durch das "Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus" erweitert, das voraussichtlich im Februar 2015 vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. In diesem Rahmen sollen auch die Planungszeiträume für die Netzentwicklungspläne auf einen zweijährlichen Rhythmus umgestellt werden.

Energieeffizienz: NAPE Schritt für Schritt umsetzen

Deutschland ist es schon heute gelungen, Wirtschaftsleistung und Energieverbrauch voneinander zu entkoppeln: 2014 wurde hierzulande weniger Energie verbraucht als in jedem anderen Jahr seit der Wiedervereinigung, obwohl die deutsche Wirtschaft im letzten Jahr um 1,5 Prozent gewachsen ist. Als "zweite Säule" der Energiewende soll die Energieeffizienz in Zukunft aber noch viel mehr Gewicht bekommen. Der im Dezember verabschiedete Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) stellt die Weichen dafür – jetzt gilt es, die Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt umzusetzen. "Informieren – Fördern – Fordern" lautet das Prinzip. Die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen, ein Wettbewerb um finanzielle Unterstützung für Effizienzmaßnahmen und eine Top-Runner Initiative, mit der besonders sparsame Haushaltsgeräte schneller auf den Markt kommen, sind nur drei der Maßnahmen, über deren konkrete Ausgestaltung zurzeit beraten wird. Im Laufe des Jahres wird zudem die "Energieeffizienzstrategie Gebäude" erarbeitet, deren Eckpunkte bereits im NAPE enthalten sind – ein wichtiges Etappenziel hin zu einem nahezu klimaneutralen Gebäudebestand 2050. In einem ganzheitlichen Ansatz zielt die Strategie dabei sowohl auf die energetische Sanierung von Bestandsbauten ab als auch auf Neubauten, auf Gewerbeimmobilien so wie auf Wohngebäude, unabhängig davon, ob vermietet oder selbstgenutzt.

Erneuerbare Energien: Wettbewerb um Fördermittel

Mit mehr Wettbewerb die Kosten dämpfen: Das ist ein Ziel des neuen Ausschreibungsmodells, das dieses Jahr bei Photovoltaikanlagen auf Freiflächen erprobt wird. Das Bundeskabinett wird dazu in Kürze eine Verordnung verabschieden. Damit soll die Förderhöhe für erneuerbare Energien erstmals im Wettbewerb bestimmt statt staatlich festgelegt und so Potenziale zur Kostensenkung beim Ausbau der erneuerbaren Energien erschlossen werden. Dieses Prinzip soll grundsätzlich auch auf andere Technologien erweitert werden: Dafür sollen die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt 2016 in einer Anpassung des EEG münden.

Bereits 2014 hat die EEG-Reform den Boden dafür bereitet, die hohe Kostendynamik bei der Förderung der erneuerbaren Energien zu durchbrechen. Dass sich die Strompreise für Verbraucher stabilisieren, macht sich bereits jetzt auf der Stromrechnung bemerkbar: Die EEG-Umlage ist zum Jahreswechsel zum ersten Mal leicht gesunken. Zugleich konzentriert sich der Zubau neuer Anlagen seit der Reform des EEG auf kostengünstige Technologien wie Photovoltaik und Windenergie. Darüber hinaus wurden die finanziellen Lasten des Ausbaus besser auf alle Schultern verteilt – das neue EEG beteiligt sowohl die Industrie als auch die privaten Stromkunden angemessen an den Kosten.

Die internationale Energie- und Klimapolitik steht im Fokus

Die deutsche Energiewende kann nur im europäischen Kontext gelingen. Strommarkt und Netzausbau sind hierfür gute Beispiele – so ist die Strombörse heute schon ein europäischer Handelsplatz, und bei großen Infrastrukturprojekten im Strom- und Gasnetz werden die Anbindungen an die Nachbarstaaten bereits mitgedacht.

Deutschland setzt sich weiterhin dafür ein, auf europäischer Ebene eine ambitionierte Energie- und Klimapolitik voranzubringen. 2015 wird es insbesondere darum gehen, die Struktur des europäischen Emissionshandels zu reformieren, damit er wieder Anreize setzt, in emissionsarme Technologien zu investieren. Zentral wird in diesem Jahr auch das Thema "internationaler Klimaschutz". Mit den im vergangenen Jahr beschlossenen ehrgeizigen Zielen für 2030 hat die EU vorgelegt. Bei der UN-Klimakonferenz Ende 2015 in Paris könnte ein ambitioniertes und verbindliches Klimaschutzabkommen geschlossen werden, das spätestens 2020 in Kraft tritt. Dafür macht sich die Bundesregierung auch im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft stark.