Neuerungen zum Jahresbeginn

Ob Heizen, Kochen oder Staubsaugen: Zu Hause kommt eine Vielzahl an Elektrogeräten zum Einsatz, die oft regelrechte Stromfresser sind. Zum 1. Januar 2015 sind einige Neuregelungen in Kraft getreten, die die Energieeffizienz im Alltag verbessern sollen.

Elektrogeräte mit Energieverbrauchsanzeige© Fotolia/ Black Jack

Neu: Effizienzlabel auch beim Online-Handel Pflicht

Im Elektromarkt haben sich Kunden längst daran gewöhnt: Das EU-Effizienzlabel gibt anhand einer farbigen Skala Auskunft über den Energiebedarf eines Elektrogeräts. So lassen sich Produkte besser vergleichen – und die Stromkosten beim Gebrauch besser abschätzen. Seit 1. Januar 2015 sind nun auch Online-Händler dazu verpflichtet, mit diesem Label für mehr Transparenz zu sorgen. Verbraucher bekommen dadurch beim Einkauf im Internet die gleichen Informationen zur Energieeffizienz wie im Geschäft um die Ecke.

Bessere Energieeffizienz-Kennzeichnung für Haushaltsgeräte

Ob Waschmaschine, Kühlschrank oder Energiesparlampe: Für insgesamt 13 Produktgruppen gelten bereits EU-Verordnungen, die die Verwendung des EU-Labels zur Pflicht machen und die Anforderungen an die verschiedenen Effizienzklassen regeln. Seit Jahresanfang gilt eine solche Verordnung auch für Dunstabzugshauben – sie müssen nun gut sichtbar gekennzeichnet werden und Effizienzklasse F oder besser erreichen. Diese Mindestanforderung verschärft sich in den kommenden Jahren stufenweise. Bei Haushaltsbacköfen wurde die Kennzeichnung an die technische Entwicklung und die Effizienzsteigerungen der letzten Jahre angepasst. Nach oben sind die neuen Kategorien A+ bis A+++ dazugekommen, die für besonders sparsame Backöfen gelten. Neugeräte müssen ab Februar mindestens die Anforderungen für Effizienzklasse C erfüllen. Zum Vormerken: Ab September 2015 müssen Verbraucher anhand des EU-Labels auch über die Energieeffizienz von Heizungen und Warmwasserbereitern wie Boilern oder Durchlauferhitzern informiert werden.

Ökodesign-Richtlinie verhilft effizienten Produkten zum Erfolg

Schaffen EU-Vorgaben tatsächlich einen Markt für effiziente Produkte? Verbessert sich dadurch das Angebot für Verbraucher? Ja, sagen die Effizienzexperten der Deutschen Energie-Agentur (dena). So sind vor einem Vierteljahr, am 1. September 2014, in Deutschland zwei neue Regelungen zur Energieeffizienz von Staubsaugern in Kraft getreten. Sie müssen seither mit dem EU-Effizienzlabel gekennzeichnet werden und zugleich der EU-Ökodesign-Richtlinie entsprechend besonders effizient sein. Ihre maximale Leistung darf 1.600 Watt nicht mehr überschreiten. Eine Umfrage der dena unter den großen Herstellern hat nun ergeben, dass diese mittlerweile überwiegend Staubsauger mit einer Leistung unter 1.000 Watt im Programm haben – deutlich weniger also, als es die Richtlinie vorgibt. Das spiegelt sich in den Online-Shops wider: Rund ein Viertel der dort angebotenen Geräte hat eine Leistungsaufnahme unter 1.000 Watt, vor Inkrafttreten der Ökodesign-Richtlinie waren es erst 15 Prozent. Für diese Daten hat die dena über ein Preisvergleichsportal die Angebote von rund 35.000 Online-Shops verglichen.

Kaffeemaschinen ab sofort mit Abschaltautomatik

Das kann Strom fressen – und teuer werden: Wenn Verbraucher vergessen, ein Haushaltsgerät abzuschalten oder es den ganzen Tag bequem im Bereitschaftsmodus lassen, wird Energie verbraucht, die eigentlich gar nicht gebraucht wird. Zumindest bei Kaffeemaschinen wird sich das jetzt ändern. Geräte, die neu in den Handel kommen, müssen wegen einer EU-Verordnung seit Jahresbeginn eine Abschaltautomatik haben, die nach fünf bis spätestens 40 Minuten greift. Das macht sich auch im Portemonnaie bemerkbar: Nach Berechnungen der EU lassen sich so bis zu zehn Euro im Jahr an Stromkosten einsparen.

Austauschpflicht für sogenannte Konstanttemperatur-Heizkessel

Ältere Heizungen sind oft besonders ineffizient: Heizgeräte, die vor 1985 eingebaut oder aufgestellt wurden, dürfen daher seit 1. Januar 2015 nicht mehr betrieben werden – Hausbesitzer werden verpflichtet, sie auszutauschen. Das gilt für alle sogenannten Konstanttemperatur-Heizkessel, die Erdgas, Heizöl oder Strom nutzen, um Wärme zu erzeugen. Diese älteren Kessel heizen mit einer konstant hohen Temperatur. Ihre Leistung passt sich nicht an die Außentemperatur und den tatsächlichen Bedarf an, sie haben also dauerhaft einen sehr hohen Brennstoffverbrauch. Ausnahmen von der Austauschpflicht gelten für Brennwertkessel, Niedertemperaturheizkessel und Heizkessel in Häusern, in denen der Eigentümer bereits vor Februar 2002 gewohnt hat.