Energieinfrastruktur: Konsultation zur Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse"

Die Europäische Kommission hat in allen Mitgliedsstaaten eine Konsultation zu potenziellen "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" im Bereich Strom- und Gasinfrastruktur gestartet. Stellungnahmen sind bis 13. März 2015 möglich.

Mikrofon, Publikum im Hintergrund© iStockphoto.com/vm

Thema der EU-weiten Konsultation sind europäische Infrastrukturprojekte für Strom und Gas. Sie richtet sich unter anderem an Behörden, Unternehmen, Industrieverbände, Gewerkschaften, Verbraucherorganisationen, Umweltverbände und weitere Interessensverbände, die sich bis zum 13. März 2015 dazu äußern können. Die Konsultation ist im Internet unter "Ihre Stimme in Europa" abrufbar. Sie ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung einer neuen Liste mit "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" (englisch: Projects of Common Interest/ PCI), die die Europäische Kommission im Oktober 2015 veröffentlichen wird.

Was ist die Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse"?

Vollendung des Energiebinnenmarkts, hohe Versorgungssicherheit, Ausbau der erneuerbaren Energien und Steigerung der Energieeffizienz: Um diese gemeinsamen Ziele zu erreichen, muss Europa seine Versorgungsnetze verstärken. Als "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" kennzeichnen die EU-Mitgleidsstaaten Ausbauprojekte der Energieinfrastruktur, die Lücken in der europäischen Energienetzinfrastruktur schließen und zur Entwicklung der erneuerbaren Energien beitragen. Außerdem sollen diese Vorhaben europäischen Charakter haben, das heißt wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Nutzen sowie positive energiewirtschaftliche Auswirkungen auf mindestens zwei Mitgliedstaaten bringen. Die erste EU-weite Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" wurde im Oktober 2013 veröffentlicht. Nach der Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur muss sie alle zwei Jahre aktualisiert werden.

Wie wird die Liste erstellt?

Bei der Ermittlung geeigneter Vorhaben wird regional vorgegangen: Zunächst erarbeiten und bewerten die Mitgliedstaaten, Regulierungsbehörden, Übertragungsnetzbetreiber und Vorhabenträger unter dem Vorsitz der Europäischen Kommission in regionalen Gruppen die Vorschläge. Im Zuge des Auswahlverfahrens legen Projektträger den regionalen Gruppen Vorschläge für Strom- und Gasvorhaben vor, für die sie den Status "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" anstreben. Die regionalen Gruppen bewerten die Vorhaben dann anhand der in der Verordnung festgelegten Kriterien unter spezieller Beachtung ihres Beitrags zur Förderung von Marktintegration, Nachhaltigkeit, Versorgungssicherheit und Wettbewerb. Diese Bewertung wird in den nächsten Monaten erfolgen. Im Sommer 2015 entscheiden Europäische Kommission und Mitgliedstaaten in den regionalen Gruppen dann über die regionalen Listen, die zu einer Gesamtliste zusammengefügt werden.

Den Aufruf der Europäischen Kommission zur Konsultation im Wortlaut finden Sie hier.