EU-Kommission schließt Beihilfeverfahren ab

Weitestgehend grünes Licht für die Ausnahmen für Unternehmen bei der EEG-Umlage nach dem EEG 2012 – und grünes Licht für die Sonderregelungen für Schienenbahnen nach dem EEG 2014: Diese beiden Entscheidungen hat die EU-Kommission letzte Woche veröffentlicht.

Bahnhof mit Brücke und Zug im Hintergrund© BMWi / Holger Vonderlind

Unternehmen mit besonders hohem Energiebedarf, die im internationalen Wettbewerb stehen, können eine Begrenzung der EEG-Umlage beantragen – das ist das Prinzip der Besonderen Ausgleichsregelung. In der vergangenen Woche hat die Europäische Kommission den überwiegenden Teil der Ausnahmen genehmigt, die energieintensiven Unternehmen bei der EEG-Umlage nach dem EEG 2012 gewährt wurden. Sie seien zum größten Teil mit den neuen Umweltschutz- und Energieleitlinien der EU vereinbar. Damit hat die EU-Kommission die im Dezember 2013 eingeleitete Prüfung des EEG 2012 abgeschlossen.

Europäische Kommission ist zuständig für die europäische Beihilfenkontrolle

Die Europäische Kommission ist zuständig für die europäische Beihilfenkontrolle: Kommt sie zu der Auffassung, dass staatliche Förderungen rechtswidrig gewährt wurden, wird der Mitgliedstaat verpflichtet, diese Beihilfen bei den begünstigten Unternehmen zurückzufordern. Für einen kleinen Teil der Befreiungen ist das jetzt der Fall; die Empfänger müssen Beträge zurückzahlen. Diese Rückforderungen beziehen sich nur auf die Jahre 2013 und 2014. Es handelt sich dabei um vergleichsweise kleine Beträge und betrifft zudem nur einige Hundert der mehr als 2.000 Unternehmen, die in diesem und letztem Jahr bei der EEG-Umlage begünstigt waren.

Nach den beihilferechtlichen Grundsätzen der EU müssen jetzt zuerst die gewährten Vorteile rückabgewickelt werden, bevor künftige Förderungen gewährt - das heißt, die Bescheide für die Besondere Ausgleichsregelung 2015 verschickt - werden können. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist damit beauftragt, die Höhe der Rückforderungen zu ermitteln und festzulegen. Es hat letzte Woche die entsprechenden Rückforderungsbescheide an die betroffenen Unternehmen versandt.

Änderung am EEG 2014: Markteintritt für neue Schienenbahnen erleichtert

Für die Besondere Ausgleichsregelung nach dem reformierten, am 1. August 2014 in Kraft getretenen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2014) hatte die EU-Kommission bereits im Juli die beihilferechtliche Genehmigung beschlossen – davon ausgenommen blieb allerdings die sogenannte Besondere Ausgleichsregelung für Schienenbahnen. In der vergangenen Woche hat die Europäische Kommission nun auch diese genehmigt. Im Zusammenhang mit der Genehmigung steht eine Änderung am EEG 2014, die in der vergangenen Woche dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt wurde: Damit wird der Markteintritt neuer Schienenbahnen erleichtert. Neu in den Markt eintretende Schienenbahnen sollen die Ausnahmeregelung künftig auch auf Basis prognostizierter Stromverbrauchsmengen beantragen können. Andernfalls hätte das Risiko bestanden, dass die Schienenbahnen ab 1. Januar 2015 nicht mehr in der Besonderen Ausgleichsregelung hätten privilegiert werden können; dies hätte massive Auswirkungen auf die Höhe der Fahrpreise im Schienenverkehr und auf den Wettbewerb im Verkehrssektor. Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen.