Wo Leitungen benötigt werden: Zweiter Entwurf der Netzentwicklungspläne

Neue Trassen und Leitungen braucht das Land – aber wo? Untersucht und dann festgelegt wird das in den Netzentwicklungsplänen. Anfang November haben die Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur ihren zweiten Entwurf vorgelegt.

Strommast vor der Besteigung© BMWi / Maria Parussel

Gemeint ist mit "Netzentwicklungsplänen" sowohl der Netzentwicklungsplan (NEP) als auch der Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP): Der O-NEP weist aus, welche Anbindungsleitungen die Übertragungsnetzbetreiber bis zum Jahr 2024 für notwendig halten, damit der vor den Küsten von Nord- und Ostsee ("offshore") produzierte Strom abtransportiert werden kann. Der NEP hingegen beschreibt, wie das deutsche Netz an Hochspannungsübertragungsleitungen ("Stromautobahnen") aus Sicht der vier Übertragungsnetzbetreiber bis 2024 ausgebaut werden muss, um die Sicherheit der Stromversorgung in Deutschland auch in Zukunft gewährleisten zu können. Hintergrund der Ausbaupläne ist die Energiewende: Vor allem Windstrom wird zum überwiegenden Teil in Norddeutschland produziert. Von dort muss er zu den Verbrauchsschwerpunkten in den Süden transportiert werden, wofür neue Leitungen notwendig werden.

Bundesnetzagentur prüft Entwürfe der Netzentwicklungspläne

Im nächsten Schritt prüft nun die Bundesnetzagentur die beiden von den vier Übertragungsnetzbetreibern vorgelegten Netzentwicklungspläne (NEP und O-NEP). Da diese gegenüber den Erstentwürfen eine Reihe von Änderungen enthalten, ist nach Angaben der Bundesnetzagentur mit einer Bewertung nicht vor Frühjahr 2015 zu rechnen. Eine Änderung gibt es zum Beispiel beim Gleichstromkorridor C, dessen im Bundesbedarfsplan noch nicht enthaltener dritter Strang statt bei Goldshöfe (Stadt Aalen/Baden-Württemberg) nunmehr im Raum Wendlingen (Landkreis Esslingen/Baden-Württemberg) enden soll. Dadurch könnte laut den Übertragungsnetzbetreibern die geplante Leitung zwischen Bünzwangen (Landkreis Göppingen/Baden-Württemberg) und Goldhöfe eingespart werden. Im Gleichstromkorridor D verschieben sich beide Endpunkte: Die Leitung soll nach dem neuen Entwurf des Netzentwicklungsplans nun über insgesamt 600 Kilometer von Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt) in den Raum Gundremmingen (Bayern) verlaufen.

Ausbau von „Stromautobahnen“: Fünfstufiges Verfahren

Im fünfstufigen Verfahren rund um den Ausbau der Übertragungsnetzleitungen stellen die Netzentwicklungspläne den zweiten Schritt dar. Sie beruhen auf dem Szenariorahmen (Schritt eins), der Fragen beantwortet wie: Wie viel Strom werden wir in zehn Jahren wo verbrauchen? Welche Rolle werden künftig konventionelle Kraftwerke und erneuerbare Energieträger spielen?

Auf Grundlage der Netzentwicklungspläne (Schritt zwei) wird schließlich der Bundesbedarfsplan (Schritt drei) erstellt: Das Bundesbedarfsplangesetz legt auf Grundlage eines Bundestagsbeschlusses fest, welche Ausbauvorhaben im Übertragungsnetz energiewirtschaftlich notwendig und von vordringlichem Bedarf sind. Dabei werden die im Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) genannten Vorhaben als bereits vorhanden unterstellt ("Startnetz"). Das Bundesbedarfsplangesetz wird mindestens alle drei Jahre fortgeschrieben.

Die Entscheidung über die groben Trassenverläufe fällt für Bundesländergrenzen überschreitende Ausbauvorhaben erst im Rahmen der anschließenden Bundesfachplanung (Schritt vier); beim Planfeststellungsverfahren (Schritt fünf) werden die exakten Trassenverläufe beschlossen.

In jeder dieser Phasen ist die Öffentlichkeit zur Beteiligung aufgerufen: Vor allem wenn es um grundlegende Entscheidungen geht, können sich alle interessierten Bürgerinnen und Bürger einbringen – wie etwa schon bei der Konsultation der Netzentwicklungspläne. Wenn es später um konkrete Bauvorhaben und Trassen geht, haben die persönlich Betroffenen ebenfalls weitgehende Rechte. Auch das Expertenwissen von Sachverständigen, Umweltverbänden und den sogenannten Trägern öffentlicher Belange ist während des gesamten Verfahrens gefragt.