Neue Verordnung: Mehr Transparenz bei Strom- und Gaspreisen

Vergangene Woche ist die "Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung" in Kraft getreten. Der lange Name bedeutet vor allem eines: mehr Durchblick für Bürgerinnen und Bürger.

Euro-Scheine, Stromzähler, Gasflamme© Fotolia.com / Kautz15

Bundesminister Gabriel: „Ab heute können sich Verbraucherinnen und Verbraucher ein realistisches und transparentes Bild über die Zusammensetzung des Preises ihrer Grundversorgung bei Strom und Gas machen. Denn durch unsere Verordnung werden zusätzliche Informationen sowie die genaue Zusammensetzung des Preises bei Strom und Gas sichtbar gemacht. So werden die Verbraucher in die Lage versetzt, die Preisänderungen ihres örtlichen Grundversorgungspreises besser zu bewerten und zwischen den Anbietern zu vergleichen. Je informierter die Kunden, desto stärker der Wettbewerb, insbesondere im Strommarkt."

Verbraucher im Grundversorgungstarif profitieren

Künftig sind in den Vertragsbedingungen und im Internet gemeinsam mit dem Grundversorgungspreis auch seine Zusammensetzung sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile anzugeben. Im Strombereich müssen zusätzlich ab sofort die Netzentgelte ausgewiesen werden. Zudem wird klargestellt, dass Änderungen solcher Bestandteile zu einer Neukalkulation des Grundversorgungspreises führen können und teilweise sogar müssen. Schließlich gelten im Falle einer Änderung des Grundversorgungspreises erhöhte Transparenzanforderungen.
Von den zusätzlichen Informationen profitieren somit vor allem jene Kunden, die nie ihren Tarif oder Versorger gewechselt haben – und das sind viele: In Deutschland ist rund ein Drittel der Verbraucher im Grundversorgungstarif.