Förderung der Erneuerbaren: Regierung lehnt Quoten ab

Klares Nein: Die Bundesregierung hat den Vorschlag der Monopolkommission zurückgewiesen, die Förderung der erneuerbaren Energien auf ein Quotenmodell umzustellen. Grund sind Mehrkosten in der Übergangsphase.

Windrad vor blauem Himmel mit Kondensstreifen© BMWi / Holger Vonderlind

Die Monopolkommission hatte in ihrem Sondergutachten unter dem Titel "Energie 2013: Wettbewerb in Zeiten der Energiewende" für einen Kurswechsel auf dem Markt für Ökostrom plädiert. Das unabhängige Beratergremium empfiehlt, die festen Abnahmegarantien für Strom aus erneuerbaren Energien abzuschaffen – und stattdessen ein Quotenmodell einzuführen. In ihrer kürzlich erschienen Stellungnahme lehnt die Bundesregierung diese Vorschläge ab: Erfahrungen mit Quotenmodellen in anderen Ländern, wie etwa Großbritannien oder Italien, hätten gezeigt, dass zumindest in der Anfangsphase hohe Kosten entstehen könnten. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sei weiterhin geeignet, die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien kosteneffizient umzusetzen.

Quote vs. garantierte Preise

Im sogenannten Quotenmodell werden die Stromlieferanten zu einem bestimmten Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien verpflichtet. Anlagenbetreiber erhalten neben dem Preis für den erzeugten Strom zusätzlich eine Vergütung aus dem Verkauf von handelbaren Grünstromzertifikaten. Hierdurch kann die im Produktionsmix zu erreichende relative Menge erneuerbarer Energien gezielt festgelegt und gesteuert werden. Beim EEG besteht die Förderung dagegen insbesondere aus einer garantierten Einspeisevergütung bzw. Marktprämie, die für ein hohes Maß an Investitionssicherheit sorgt und niedrige Finanzierungskosten ermöglicht.

Effizienzvorteile, aber auch Mehrkosten

Laut der Stellungnahme der Bundesregierung habe die von der Monopolkommission vorgeschlagene Quotenlösung durchaus Effizienzvorteile – sie könnte aber auch zu erheblichen Mehrkosten führen. Grund dafür ist, dass sie technologieneutral fördert. Konkret heißt das: Energieversorger werden zwar verpflichtet, eine bestimmte Quote an Ökostrom anzubieten. Wie sie diesen jedoch beschaffen und aus welcher Quelle, ist ihnen selbst überlassen. Gegner des Quotenmodells befürchten, dass dies dazu führen könnte, dass die Versorger fast ausschließlich auf die billigsten Ökostromquellen setzen würden – zum Beispiel Wind an Land. Laut der Bundesregierung berge dieses Konzept die Gefahr, dass teurere Technologien aus der Förderung herausfallen. Auch die geringere Planungs- und Investitionssicherheit für Investoren erhöhe die Kosten und könne dazu führen, dass der Ausbau hinter den Erwartungen zurückbleibt.

EEG 2014 macht Ausbau planbar – und fördert Wettbewerb

Statt auf einen Kurswechsel setzt die Bundesregierung stattdessen auf das im August 2014 reformierte EEG: Dieses legt für jede Erneuerbare-Energien-Technologie konkrete Mengenziele, sogenannte Ausbaukorridore, für den jährlichen Zubau fest. Die Mengensteuerung erfolgt künftig bei Photovoltaik, Windenergie an Land und Biomasse über den sogenannten "atmenden Deckel". Das heißt: Werden mehr neue Anlagen zur Erneuerbare-Energie-Erzeugung gebaut als vorgesehen, sinken automatisch die Fördersätze für weitere Anlagen. Mit diesem und anderen Instrumenten der Mengensteuerung macht das EEG 2014 den Ausbau der erneuerbaren Energien zielgerichteter und planbarer – und erfüllt mit seiner Stoßrichtung grundsätzlich die Forderung der Monopolkommission nach mehr Wettbewerb bei der Förderung erneuerbarer Energien.