Bürgerbeteiligung beim Netzausbau:
So funktioniert die Bundesfachplanung

Der Netzausbau geht voran: Zum ersten Mal startet jetzt bei einer vom Gesetzgeber als notwendig eingestuften Höchstspannungsleitung  die sogenannte Bundesfachplanung. Hierbei werden die Trassenkorridore festgelegt, in denen die Leitungen künftig verlaufen. Die Öffentlichkeit ist aufgerufen, sich zu beteiligen.

Infografik zum Verfahren des Netzausbaus in 5 Schritten © Bundesnetzagentur, www.netzausbau.de (Foto: BMWi)

Mit dem Umbau unserer Stromversorgung hin zu immer mehr erneuerbaren Energien wird sich auch die Struktur des Stromnetzes verändern. Auf der Ebene der Übertragungsnetze ist vor allem der zunehmende Stromtransport von Nord nach Süd der Treiber dieses Umbaus: Denn die Verbrauchsschwerpunkte und die Orte der Erzeugung aus regenerativen Quellen liegen oft mehrere hundert Kilometer auseinander.

Ob und wo die neuen Trassen durchs Land führen, wird in einem mehrstufigen gesetzlich geregelten Verfahren unter Beteiligung der Öffentlichkeit regelmäßig geprüft. Jetzt hat die Bundesnetzagentur den ersten Antrag auf Bundesfachplanung für eine Trasse aus dem Bundesbedarfsplangesetz veröffentlicht: Der Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz hat den Bau einer rund 30 Kilometer langen Höchstspannungsleitung von Bertikow in Brandenburg nach Pasewalk in Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Weil es sich um ein länderübergreifendes Vorhaben handelt, ist für das Planungs- und Genehmigungsverfahren die Bundesnetzagentur zuständig.

Erste öffentliche Antragskonferenz am 24. September 2014

Behörden, Gemeinden, Verbände, Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich aktiv an der Suche nach einem 500 bis 1.000 Meter breiten, geeigneten Trassenkorridor zu beteiligen. Eine öffentliche Antragskonferenz findet am Mittwoch, den 24. September 2014 in Torgelow, Mecklenburg-Vorpommern, statt. Ziel der Antragskonferenz ist es, die Anforderungen an das Infrastrukturprojekt möglichst früh und im Austausch zu klären. Dafür werden Informationen zur Umwelt-und Raumverträglichkeit des vorgeschlagenen Trassenkorridors und zu möglichen Alternativen gesammelt und erörtert. So soll auch bestimmt werden, welche weiteren Unterlagen der Übertragungsnetzbetreiber der Bundesnetzagentur zur Prüfung des Vorhabens noch vorlegen muss. Diese Unterlagen werden anschließend veröffentlicht.

Den Abschluss der Bundesfachplanung bildet die Entscheidung der Bundesnetzagentur für einen Trassenkorridor. Über den konkreten Leitungsverlauf innerhalb des Korridors wird in einem weiteren Schritt, im Planfeststellungsverfahren, entschieden.

Online-Informationen der Bundesnetzagentur zu den Ausbauplänen

Bei der geplanten Leitung handelt es sich um das Vorhaben Nr. 11 aus dem Bundesbedarfsplangesetz von 2013. Das Bundesbedarfsplangesetz stellt die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und den vordringlichen Bedarf für die 36 darin aufgelisteten Ausbauvorhaben verbindlich fest. Es umfasst also neben den bereits im Energieleitungsausbaugesetz (Startnetz) von 2009 genannten Vorhaben die Höchstspannungsleitungen, die nach aktuellem Planungsstand in den nächsten zehn Jahren entstehen oder erweitert werden sollen, um die Stromnetze an den Herausforderungen der Energiewende auszurichten. Für diese Infrastrukturprojekte ist so die Phase der Bedarfsermittlung abgeschlossen (siehe Abbildung oben).

Wie es um die weiteren Netzausbauvorhaben steht, macht die Bundesnetzagentur online sichtbar. So sind auf dem Portal Informationen zum aktuellen Stand der Leitungsvorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz abrufbar. Ein interaktives, kürzlich aktualisiertes Onlineangebot zum Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) zeigt zudem auf einer Deutschlandkarte den derzeitigen Planungs- und Ausbaustand der mit diesem Gesetz 2009 beschlossenen Vorhaben.