Effiziente Haushaltsgeräte: Ab 1. September 2014 gelten die Ökodesign-Anforderungen für Staubsauger

Ab 1. September 2014 gelten in Deutschland zwei neue Regelungen zur Energieeffizienz von Staubsaugern: Zukünftig müssen sie mit dem EU-Effizienzlabel gekennzeichnet werden. Zugleich müssen Neugeräte der EU-Ökodesign-Richtlinie entsprechen und Energieeffizienzvorgaben erfüllen.

Energieeffizienz-Skala vor EU-Fahne© dena

Die Regelungen gelten für alle Staubsauger, die zukünftig in den EU-Mitgliedsstaaten auf den Markt gebracht werden. Verbraucher dürfen ihre vorhandenen Staubsauger selbstverständlich weiterbenutzen.

Die Ökodesign-Richtlinie ist ein wichtiges Instrument, um durch energieeffiziente Produkte die europäischen Energiesparziele zu erreichen. Sie legt verbindliche Mindestanforderungen an deren Stromverbrauch und damit die Effizienz fest. Ab 1. September 2014 gelten auch für Staubsauger spezielle Ökodesign-Anforderungen: Die maximale Leistung von Neugeräten liegt dann bei 1.600 Watt. Ab 1. September 2017 wird der Grenzwert bei 900 Watt liegen.

Sorgen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass Neugeräte deshalb künftig eine schlechtere Saugleistung hätten, sind unbegründet. Denn die Formel "je mehr Watt, desto besser", die für Staubsauger lange herangezogen wurde, ist unzutreffend: Energieintensivere Geräte erzielen keine besseren Saugergebnisse, lediglich der Stromverbrauch steigt. Erst kürzlich haben Branchenverbände darauf hingewiesen, dass die Saugleistung von vielen weiteren Faktoren wie der Düse, der Filtertechnologie oder der Effizienz des eingesetzten Motors abhänge. Bereits heute bieten Hersteller hocheffiziente Geräte mit niedriger Wattzahl an, die die neuen Anforderungen übererfüllen.

Das bekannte EU-Effizienzlabel informiert Verbraucherinnen und Verbraucher anhand einer farbigen Skala – von Grün wie Effizienzklasse A und damit sehr effizient bis Rot wie Effizienzklasse G und damit wenig effizient – über den Energiebedarf des gekennzeichneten Produkts. Auf Staubsaugern wird das Label zukünftig auch Aufschluss über weitere Produktdetails geben, zum Beispiel sind Informationen zur Staubaufnahme, zum Schallpegel und zu den Staubemissionen verpflichtend. Käuferinnen und Käufer können so auf den ersten Blick erkennen, wie gut ein Gerät saugt.

Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zu den Ökodesign-Anforderungen für Staubsauger war im Februar 2013 mit großer Mehrheit von den EU-Mitgliedsstaaten angenommen worden. Für welche Produkte neue Anforderungen ausgearbeitet werden, legt ein mehrjähriger Arbeitsplan der Europäischen Kommission fest, der mit den Mitgliedsstaaten beraten wird. Grundlage sind Voruntersuchungen, die das Einsparpotenzial der betreffenden Produkte ausloten. Industrie-, Umwelt- und Verbraucherverbände sind in die Entwicklung des Verordnungsentwurfs intensiv einbezogen worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie setzt sich bei der Umsetzung der Ökodesign-Richtlinie stets für technologieneutrale Produktanforderungen ein, die technisch machbar, ökologisch sinnvoll und wirtschaftlich vertretbar sind.