EEG-Reform: Transparenter Konsultationsprozess für Ausschreibung der Förderhöhe gestartet

Die Höhe der Förderung für Strom aus Photovoltaik-Freiflächenanlagen wird nun über Pilotausschreibungen ermittelt. Zur Ausgestaltung des Verfahrens hat das BMWi einen Konsultationsprozess gestartet.

Dachdecker installieren Solarpaneele auf einem Haus.© Fotolia / Omika

Die Veränderung des Fördermodells bedeutet, dass es zukünftig keine politisch festgelegten Preise, sogenannte Einspeisevergütungen, für Photovoltaik-Anlagen mehr geben wird. Stattdessen soll der Ausbau der erneuerbaren Energien mit wettbewerblich ausgeschriebenen Förderhöhen erfolgen.

Das Pilotprojekt zur Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik-Freiflächenanlagen dient dazu, Erfahrungswerte über Ausschreibungsverfahren für EEG-Anlagen zu sammeln. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dem Bundeswirtschaftsministerium Aufschluss darüber geben, wie und in welcher Höhe die finanzielle Förderung erfolgen kann und welche Strommengen ausgeschrieben werden müssen, um die Ausbauziele im Bereich der erneuerbaren Energien zu erreichen. Ab 2017 wird dieses Förderinstrument schließlich für den Ausbau aller erneuerbaren Energien angewendet. Ziel dieser Umstellung ist es, den Wettbewerb unter Anbietern von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu verstärken und so den Ausbau der erneuerbaren Energien kostengünstiger zu gestalten.

Mit dem Konsultationsprozess möchte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine breite Diskussion über die Ausgestaltung dieses Fördermodells ermöglichen. "Wir haben inzwischen 25 Prozent Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung und in den nächsten Jahren werden sie zur dominierenden Stromerzeugungsquelle in Deutschland. Mit der jetzigen, grundlegenden Reform des EEG machen wir die erneuerbaren Energien fit für die Zukunft. Mit Hilfe der Ausschreibungen wollen wir die Förderhöhe wettbewerblich bestimmen und Überförderung abbauen. Diesen Systemwechsel zu Ausschreibungen wollen wir transparent und unter breiter Beteiligung der relevanten Akteure vollziehen", so Rainer Baake, Staatssekretär im BMWi.

Inhaltliche Anknüpfungspunkte für diese Konsultationen bildet ein Eckpunktepapier des BMWi. Auf Basis dieser Eckpunkte wird das BMWi noch in diesem Jahr eine Verordnung erarbeiten, die vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Grundlage des Eckpunktepapiers bildet der wissenschaftliche Bericht eines Forschungskonsortiums, das sich unter anderem aus Vertretern des Zentrums für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW), der Beratungsfirma Takon und der Rechtsanwaltskanzlei BBG zusammensetzt. Die ersten Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen im Verlauf des Jahres 2015 durchgeführt werden.

Schriftliche Stellungnahmen, Anregungen und Ideen zu den Eckpunkten und zum wissenschaftlichen Bericht können bis zum 22. August 2014 per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden: ausschreibung-eeg@bmwi.bund.de
Die Beiträge werden anschließend auf der Homepage des BMWi veröffentlicht.