Bundesrat berät über EEG-Reform

Zypries: "Verlässliche, saubere und bezahlbare Stromversorgung ist gemeinsame Aufgabe."

Bild zeigt BMWi-Staatssekretärin Brigitte Zypries während ihrer Rede zum EEG im Deutschen Bundesrat© Bundesrat / Frank Bräuer


Der Bundesrat hat sich in der vergangenen Woche mit zwei zentralen Gesetzentwürfen zur Energiewende befasst: Zusammen mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) stand auch die Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen auf der Tagesordnung der Länderkammer.

Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates hatten dem Plenum vor der Beratung mehrere Änderungen empfohlen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Brigitte Zypries wies in ihrer Rede auf die Einigung der Bundesregierung mit den Ländern vom 1. April hin: Der Bundwirtschaftsminister sei den Ländern entgegengekommen. "Weiter können wir nicht gehen, wenn wir nicht die grundlegenden Ziele der EEG-Reform verfehlen wollen", so Zypries. Die Reform soll den Kostenanstieg für Stromverbraucher begrenzen und in diesem Zusammenhang auch eine stabile Rechtsgrundlage für die strom- und handelsintensiven Unternehmen hinsichtlich der Ausnahmen von der EEG-Umlage schaffen.

Die Parlamentarische Staatssekretärin appellierte dafür, die Reform des EEG in ihrer Komplexität zu betrachten, und nicht lediglich einzelne Aspekte davon: "Wir haben gemeinsam die Aufgabe, eine verlässliche, saubere und bezahlbare Versorgung Deutschlands mit Strom sicherzustellen", so Zypries.

Der Ausbau der Erneuerbaren geht weiter – aber systematischer und planvoller

Am Anfang galt bei der Energiewende das Motto "Je schneller, desto besser". Heute müsse man sagen: "Je systematischer und je planvoller, desto besser", erklärte Zypries. Die von der Bundesregierung vorgelegte Reform soll das Ausbautempo der Erneuerbaren, die schrittweise Absenkung ihrer Förderung und ihre Marktintegration planbar machen.

Die Reform des EEG bremse dabei die Energiewende keineswegs ab: Bei den Ausbaupfaden für Windenergie und Photovoltaik werde die Höhe nicht verringert, sondern verstetigt, und sogar weiter ausgebaut. Damit werden die beiden kostengünstigsten Formen der erneuerbaren Energien die Energiewende weiterhin tragen.

Beim Ausbaupfad für die eher kostenintensive Biomasse erfolgt eine Festlegung auf die Verwendung von Reststoffen und auf 100 Megawatt pro Jahr. Damit halte sich die Bundesregierung exakt an die Vereinbarung vom 1. April, erklärte Zypries. Neben kostenintensiven Energieträgern sollen auch Überförderung abgebaut werden.

Systemwechsel zu Direktvermarktung und Ausschreibungen

Nach Auffassung der Bundesregierung ist für die Zukunft der erneuerbaren Energien ein Systemwechsel notwendig. Die Reform des EEG stelle hierfür die Weichen, so die Parlamentarische Staatssekretärin. Zum einen geht es dabei um die Pflicht zur Direktvermarktung für neue Anlagen.

Zum anderen geht es darum, die Förderung der Erneuerbaren mittelfristig auf Ausschreibungen umzustellen. Mit dem Gesetzentwurf lege man die Grundlagen dafür: "Es wird jetzt zunächst Pilotprojekte für Ausschreibungen von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen geben", so Zypries. "Damit sammeln wir die Erfahrung, die wir brauchen, um das Fördersystem in einem nächsten Schritt für alle erneuerbaren Energien auf Ausschreibungen umzustellen."

Bis spätestens 2017 wolle man komplett auf Ausschreibungen umstellen, so Zypries. Dazu sei man auch durch die neuen Beihilfeleitlinien der EU-Kommission gezwungen.

Energiewende wieder eine berechenbare Größe für die Wirtschaft

Der mit der EU-Kommission gefundene Kompromiss bei den Ausnahmen für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen bringe den deutschen Unternehmen Planungssicherheit. "Die Energiewende wird kostenseitig wieder zu einer berechenbaren Größe für unsere Wirtschaft", sagte die Parlamentarische Staatssekretärin.

Dadurch sei die Gefahr, Hunderttausende Industriearbeitsplätze zu verlieren, gebannt. Sie wies aber zugleich darauf hin, dass die Regeln für die stromintensive Industrie nicht Überhand gewinnen dürfen. Man bewege sich hier auf einem schmalen Grad. Weitere Ausnahmen würden nur die umlagepflichtige Strommenge verringern und so die EEG-Umlage steigern.

So geht es im parlamentarischen Verfahren weiter

Da es sich beim EEG um ein sogenanntes Einspruchsgesetz handelt, bedarf es der Zustimmung des Bundesrats nicht. Dieser kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen.

Die Abstimmung im Bundestag ist für Ende Juni, im Bundesrat für Mitte Juli geplant. Das neue EEG soll am 1. August 2014 in Kraft treten.