Marktintegration der erneuerbaren Energien

Ein wichtiger Baustein der EEG-Reform ist die stärkere Marktintegration der erneuerbaren Energien. Geplant ist, dass sich immer mehr Ökostromproduzenten künftig selbst darum kümmern, ihren Strom zu verkaufen.

Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt© BMWi

Wer Strom aus Sonne, Wind, Wasser oder Biomasse erzeugt, bekommt eine garantierte Vergütung für jede Kilowattstunde (kWh) von den Netzbetreibern ausgezahlt. Sie nehmen den Produzenten den Strom ab und verkaufen ihn an der Strombörse. Die Höhe des dabei erzielten Verkaufspreises hat keinen Einfluss auf die ausgezahlte Einspeisevergütung. Die Folge: Frei nach dem Motto „invest & forget“ mussten sich Ökostromproduzenten bislang nur darum kümmern, ihre Anlage in Betrieb zu nehmen. Mit dem Verkauf des von ihnen produzierten Stroms mussten sie sich dagegen nicht beschäftigen, sondern konnten dies vollständig den Netzbetreibern überlassen.

Die anstehende Reform des EEG sieht vor, dass die erneuerbaren Energien nun stärker an den Markt herangeführt werden. Das bedeutet, dass sich immer mehr Ökostromproduzenten (zuerst die großen, später auch die kleinen Anlagenbetreiber) künftig selbst darum kümmern müssen, ihren Strom zu verkaufen. Der dabei erzielte Verkaufserlös beeinflusst die Vergütung. So entsteht ein Anreiz, den Strom bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen. Die erneuerbaren Energien werden auf diese Weise besser in den Markt integriert.

Diese Pflicht wird stufenweise eingeführt, damit alle Marktakteure sich darauf einstellen können. Sie soll zunächst nur größere Anlagen betreffen, wobei die Bagatellgrenze jährlich wie folgt abgesenkt werden sollen:

  • ab 1. August 2014: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 kW,
  • ab 1. Januar 2016: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 250 kW und
  • ab 1. Januar 2017: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW.


Die bisher für die Direktvermarktung gezahlte Managementprämie soll künftig in die sogenannten gleitende Marktprämie eingepreist werden, die Betreiber zusätzlich zu den Verkaufserlösen für ihren Ökostrom erhalten.

Weitere Infografiken zur Reform des EEG finden Sie auf http://www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Erneuerbare-Energien/eeg-reform.html