Neue Bundesförderung für effiziente Gebäude

Noch nie waren Investitionen in Energieeffizienz und erneuerbare Energien so lohnend und einfach. Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geht mit einem schlanken Antrag für alles und höheren Zuschüssen an den Start.

Zwei Handwerker setzen neue Fenster ein.© BMWi/Robert Kneschke

Mehr als ein Drittel der gesamten Endenergie wird in Deutschland in Gebäuden verbraucht, etwa für Heizung, Kühlung und Warmwasser. Bis zum Jahr 2050 will die Bundesregierung deshalb dafür sorgen, dass der deutsche Gebäudebestand klimaneutral ist. Effizientere Gebäude und ein höherer Anteil erneuerbarer Energien an der Wärme- und Kälteversorgung sind dafür schon jetzt nötig, denn viele der Gebäude, die heute geplant und errichtet werden, sind nichts anderes als der Gebäudebestand im Jahr 2050. Die gute Nachricht: Wo viel verbraucht wird, lässt sich auch viel einsparen.

Erreichen will die Bundesregierung diese Einsparungen vor allem mit der am 1. Januar 2021 gestarteten "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG), die ein Kernelement des nationalen Klimaschutzprogramms 2030 ist. Sie soll der Energiewende im Gebäudebereich einen kräftigen Schub verleihen und ersetzt die bisherigen Programme zur Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien im Gebäudebereich. Dazu gehören unter anderen auch das erfolgreiche CO2-Gebäudesansierungsprogramm (umgesetzt als "Energieeffizient Bauen und Sanieren") und das Marktanreizprogramm zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP), das 2020 einen neuen Rekord bei den Antragszahlen aufstellte.

"Wir dürfen uns auf diesem Erfolg aber nicht ausruhen, wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen. Deshalb modernisieren und vereinfachen wir unser Förderangebot für effiziente Gebäude", sagte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier zum Start des BEG. Allein mit dem Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren", das ab Juli 2021 durch die "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) ersetzt wird, wurden im Jahr 2020 Förderzusagen für fast eine halbe Million Wohneinheiten erteilt und dabei Kredite und Zuschüsse in Höhe von knapp 27 Milliarden Euro zugesagt. Nach Berechnungen der KfW konnten damit Investitionen von bis zu 78 Milliarden Euro ausgelöst werden.

Drei Programme, alles drin

Die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude besteht aus nur noch drei Teilprogrammen: der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) und der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Bereits am 1. Januar 2021 ist die BEG EM beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestartet. Einzelmaßnahmen sind solche, die nicht den Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Wer also zum Beispiel seine alten zugigen Türen und Fenster ersetzen oder die Fassade und das Dach dämmen möchte, der kann einen Kostenzuschuss in Höhe von 20 Prozent beantragen.

Als Einzelmaßnahme mit 20 Prozent gefördert wird auch Anlagentechnik wie der Einbau digitaler Systeme zur Verbrauchsoptimierung - zum Beispiel für die optimale Steuerung von Heizungsanlagen. Einzelmaßnahmen sind außerdem Investitionen in erneuerbare Energien für Heizungen wie Wärmepumpen, Biomasseanlagen und Hybridheizungen, die je nach Technik mit 20 bis 40 Prozent gefördert werden. Wird eine Ölheizung ersetzt, kann die Förderung sogar auf 50 Prozent der förderfähigen Kosten ansteigen. Ebenfalls gefördert werden innovative Heizanlagen auf Basis erneuerbarer Energien oder Solarthermieanlagen und Maßnahmen zur Heizungsoptimierung - wie etwa der Einbau von Niedertemperaturheizungen oder die Dämmung der Rohre. Dazu gehört auch der sogenannte hydraulische Abgleich. Er ist die Voraussetzung für die Heizungsoptimierung, denn er sorgt dafür, dass das Wasser im gesamten Heizsystem gleichmäßig fließt.

Die Kreditvariante für die BEG EM steht ab dem 1. Juli 2021 bei der KfW zur Verfügung, wenn auch die beiden anderen Teilprogramme (BEG WG und BEG NWG) starten. Bis dahin können noch wie gewohnt Anträge bei der KfW im Rahmen des Programms "Energieeffizient Bauen und Sanieren" für Förderkredite für Neubau und Sanierung zum Effizienzhaus oder Effizienzgebäude und für Einzelmaßnahmen gestellt werden. Wichtig für Unternehmen: Alle drei Teilprogramme der neuen Bundesförderung gelten im Sinne des EU-Beihilferechts als beihilfefrei.

Nur noch ein Antrag für mehrere Maßnahmen

Mit der Bündelung der ehemaligen Förderprogramme wird die Förderung modernisiert und übersichtlicher. Die Beantragung einfacher. Hauseigentümer können seit 2021 erstmalig mit nur einem Antrag finanzielle Unterstützung bekommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen. Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Für besonders nachhaltige Neubauten beispielsweise gibt es jetzt eine erhöhte Förderung. Dazu wurde eine "Effizienzhaus EE"-Klasse eingeführt. Sie wird erreicht, wenn mindestens 55 Prozent der Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes aus erneuerbaren Energien stammen oder wenn das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhält.

Wer sein Bauvorhaben fachgerecht planen und begleiten lassen möchte, kann sich zukünftig mit demselben Antrag auch das mit der BEG fördern lassen. Den Bearbeitungsstand ihrer Unterlagen können Antragsteller laut BAFA künftig zusätzlich online einsehen.

Anträge für eine Förderung müssen für alle drei Teilprogramme vor Maßnahmenbeginn beim BAFA gestellt werden. Bei der Entscheidung, welche Maßnahmen umgesetzt werden, können Energieeffizienz-Expertinnen oder Experten einbezogen werden. Die Kosten dafür werden durch die Programme "Energieberatung für Wohngebäude (EBW)" und die "Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN)" mit einem Zuschuss in Höhe von 80 Prozent gefördert.

Weitere Informationen über die BEG sind unter deutschland-machts-effizient und auf den Internetseiten von BAFA und KfW zu finden.