EEG-Umlage sinkt 2021

Gute Nachrichten für Stromkunden: Die EEG-Umlage, die jeder Verbraucher pro Kilowattstunde für die Förderung von Ökostrom zahlt, sinkt ab Januar 2021 auf 6,5 ct/kWh. Erstmals wird sie durch einen Bundeszuschuss gesenkt.

Solarpanele mit Windrad im Hintergrund© iStock.com/yangphoto

Seit vielen Jahren steht sie im Zentrum der Diskussion um das Strompreisniveau in Deutschland. Die EEG-Umlage (kurz für: Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage) finanziert einen verlässlichen, planvollen und kosteneffizienten Ausbau der erneuerbaren Energien, vor allem von kostengünstigen Technologien wie Wind an Land und Photovoltaik. Bezahlt wird sie von den Stromverbrauchern über die Stromrechnung. Im Rahmen des Konjunkturprogramms zur Bewältigung der Corona-Folgen hat der Koalitionsausschuss beschlossen, zusätzlich zu den Einnahmen aus dem Emissionshandel einen Bundeszuschuss zu gewähren, um die EEG-Umlage im Jahr 2021 von derzeit 6,756 ct/kWh auf dann 6,5 ct/kWh zu senken. Ohne diesen Zuschuss wäre die Umlage 2021 vor allem durch die Corona-Pandemie auf 9,65 ct/kWh angestiegen und hätte dadurch die Strompreise belastet.

Durch den Bundeszuschuss wird sichergestellt, dass das EEG-Konto im kommenden Jahr wieder einen positiven Stand aufweist. Es musste aufgrund der sinkenden Stromnachfrage in der Corona-Pandemie und der dadurch gesunkenen Preise an der Strombörse bis Ende September 2020 ein Minus von gut vier Milliarden Euro verbuchen. Der Zuschuss von 10,8 Milliarden Euro für 2021 setzt sich aus Mitteln des Konjunkturpakets und Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung zusammen.

EEG-Umlage soll 2022 auf 6 Cent pro Kilowattstunde sinken

Bundesminister Altmaier sagte bei Bekanntgabe der EEG-Umlage für 2021 im Oktober 2020 dazu "Mir geht es dabei aber nicht nur um kurzfristige Korrekturen. Vielmehr leiten wir einen Paradigmenwechsel ein. Denn zusätzlich zu den Mitteln aus dem Konjunkturpaket wird die EEG-Umlage in den kommenden Jahren durch Einnahmen aus der neuen nationalen CO2-Bepreisung entlastet. Steigen diese Einnahmen, steigen auch die Entlastungen beim Strompreis. Das hat die Bundesregierung im Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Im nächsten Schritt werden wir die Umlage 2022 auf 6 ct/kWh senken. Als Bundesminister für Wirtschaft und Energie ist es mein zentrales Anliegen, Klimaschutz und Wirtschaft miteinander zu versöhnen. Die schrittweise Absenkung der EEG-Umlage ist ein wichtiger Teil dieses Ansatzes."

EEG-Umlage ist seit 2014 stabil geblieben

Die EEG-Umlage war zwischen 2010 und 2014 um etwa 4,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) gestiegen. Von 2014 bis 2020 ist sie stabil geblieben – trotz eines kontinuierlichen Anstiegs der vergüteten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Mit den grundlegenden Reformen der vergangenen Jahre ist es also gelungen, die Kostendynamik zu durchbrechen und die EEG-Umlage und dadurch auch die Strompreise zu stabilisieren.

Wettbewerbliche Ausschreibungen haben dafür gesorgt, dass die Kosten für neue Windenergie- und Photovoltaikanlagen gesunken sind. Gleichzeitig sollen sie sicherstellen, dass sich der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter dynamisch entwickelt, aber besser mit dem Netzausbau synchronisiert wird.

Wer bezahlt eigentlich die EEG-Umlage?

Knapp zur Hälfte wird die EEG-Umlage von Unternehmen und zu gut einem Drittel von privaten Haushalten bezahlt. Der Rest entfällt zum größten Teil auf öffentliche Einrichtungen. Derzeit macht die Umlage mehr als ein Fünftel des Haushaltsstrompreises aus. Stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen, die im internationalen Wettbewerb stehen, können eine teilweise Entlastung von der EEG-Umlage beantragen. 2.201 stromkostenintensive Unternehmen und Schienenbahnen haben für das Jahr 2020 einen solchen Antrag auf teilweise Befreiung von der EEG-Umlage gestellt (Vorjahr: 2261). Die überwiegende Mehrheit der Unternehmen (96 Prozent der Industriebetriebe) zahlt die volle EEG-Umlage.

Die Stabilisierung der EEG-Umlage ist auch in den Endkundenpreisen der Haushalte sichtbar. Zwischen 2014 und 2020 sind sie um durchschnittlich rund 1,4 Prozent pro Jahr gestiegen (unter Berücksichtigung der vorübergehend reduzierten Umsatzsteuer sogar nur um durchschnittlich 1 Prozent pro Jahr), und liegen damit im Bereich der allgemeinen Inflation im gleichen Zeitraum (nach Berechnungen basierend auf Daten von BDEW und Destatis). Wer von günstigen Strompreisen profitieren möchte, sollte auch in Zukunft regelmäßig Stromtarife vergleichen.