Wie unser Strom bis 2050 klimaneutral werden soll

Seit 20 Jahren ist das EEG die wichtigste Basis für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Grundlegend überarbeitet weist es jetzt den Kurs in die Energiewende-Zukunft.

Frau fährt mit ihrem Elektroauto übers Land und lädt dieses mittels Solarenergie© Adobe Stock/Mediaparts

Die Tinte auf dem 172 Seiten umfassenden Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle) war kaum trocken, als Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier ihn am 23. September 2020 präsentierte. Noch bis zum Morgen war daran gearbeitet worden, bevor der Entwurf im Kabinett verabschiedet wurde. Es gab viel zu tun, denn der Entwurf der EEG-Novelle 2021 enthält die größten inhaltlichen Veränderungen, die es seit 2014 in diesem Bereich gegeben hat. Das neue Gesetz soll das EEG 2017 ablösen und voraussichtlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. "Heute machen wir einen wichtigen Schritt im Hinblick auf mehr Klimaschutz und mehr erneuerbare Energien in Deutschland. Wir haben mit dieser Veränderung die Weichen gestellt für eine moderne, bezahlbare aber eben auch wirksame Energiewende", sagte Minister Altmaier während der Vorstellung der Novelle.

Dazu gehöre neben dem Umwelt- und Klimaschutz auch, dass die Kosten im Interesse einer preisgünstigen Energieversorgung und bezahlbarer Strompreise begrenzt bleiben, heißt es in dem Entwurf. Für eine sichere und kosteneffiziente Stromversorgung sollen die erneuerbaren Energien mit dem EEG außerdem stärker in den Strommarkt und das Stromversorgungssystem integriert werden. Ihr Ausbau soll mit dem Ausbau der für den Transport erforderlichen Stromnetze synchron geschehen. Dazu gehört auch, die Akzeptanz für mehr erneuerbare Energien in Deutschland zu stärken, vor allem für den Ausbau der Windenergie an Land.

Der Hintergrund: Schon heute deckt Strom aus erneuerbaren Energien an vielen Tagen mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Stromverbrauchs. Damit tragen die Erneuerbaren wesentlich zum Erreichen der deutschen und EU-weiten Klimaziele bei. Und die werden immer ambitionierter: Noch vor dem Jahr 2050 soll der gesamte in Deutschland erzeugte und verbrauchte Strom treibhausgasneutral sein, legt die EEG-Novelle fest. Für das Jahr 2030 lautet das Ziel 65 Prozent Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch. Um das zu erreichen sind Veränderungen nötig. In der ersten Jahreshälfte 2020 waren bereits der deutsche Ausstieg aus der Kohleverstromung und das für die Zeit nach der Kohle wichtige "Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen" beschlossen worden. Auch der weitere Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung wurde auf den Weg gebracht. Für den Ausbau der Windenergie auf See hat die Bundesregierung bereits eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes (WindSeeG) vorgelegt. Kern des Gesetzentwurfs ist eine deutliche Erhöhung des Ausbauziels für Wind auf See bis zum Jahr 2030 auf 20 Gigawatt. Zudem sieht der Entwurf mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 auch ein ambitioniertes langfristiges Ausbauziel vor.

Mit der EEG-Novelle wurde auch die Novelle des Bundesbedarfsplangesetzes im Kabinett beschlossen. EEG und Bundesbedarfsplangesetz sind zwei, die einander brauchen, denn das Gesetz enthält Regelungen zum Ausbau der Stromnetze und die sollen den aus erneuerbaren Quellen erzeugten Strom über große Strecken zu den Verbrauchern transportieren.

Das sind die wichtigsten neuen Regelungen im EEG-Entwurf:

Ambitionierter Ausbau der Erneuerbaren mit jährlichen Zielen

Im EEG 2021 sind jährliche Ausschreibungsmengen für Wind an Land, Photovoltaik und Biomasse festgelegt. Mehr zu den Ausbaupfaden und Ausschreibungsmengen lesen Sie hier. Sollten die EU-Klimaziele erhöht werden, werden auch die Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen bis 2030 entsprechend angepasst. Ebenfalls sollen der für die Ziele zugrunde gelegte Strombedarf mit Blick auf 2030 regelmäßig untersucht und die Ausbauziele falls nötig daraufhin korrigiert werden.

Mehr Akzeptanz für die Erneuerbaren

Kommunen können künftig finanziell am Ausbau der Windenergie beteiligt werden. Auch die Anreize für Mieterstrom und die Rahmenbedingungen für die Eigenstromerzeugung werden mit dem neuen EEG verbessert.

Mehr Innovationen und Kosteneffizienz

Die Förderkosten für erneuerbare Energien sollen durch mehrere Maßnahmen reduziert werden, darunter die Anpassung der Höchstwerte in Ausschreibungen, Ausschreibungen für große Photovoltaik-Dachanlagen oder die Aufstockung der Innovationsausschreibungen.

Wettbewerbsfähigkeit der stromkostenintensiven Industrie wird gesichert

Durch Anpassungen bei der sogenannten "Besonderen Ausgleichsregelung" hat die stromkostenintensive Industrie jetzt mehr Planungssicherheit bei zukünftigen EEG-Entlastungen.

Erneuerbare werden immer mehr in das Stromsystem integriert

Die Nutzung moderner Anlagentechnik wird mit dem EEG 2021 noch attraktiver. Außerdem können die Anlagen durch den Einsatz von Smart-Meter-Gateways künftig besser gesteuert werden. Eine "Südquote" für Wind an Land und Biomasse soll die Abstimmung zwischen dem Ausbau der Erneuerbaren und dem Netzausbau verbessern.

Sektorkopplung wird weiter vorangetrieben

Seeschiffe können sich in den Häfen künftig kostengünstig mit Landstrom versorgen, statt Dieselgeneratoren einzusetzen. Der Regierungsentwurf enthält außerdem die Zusage, dass es im weiteren Verfahren noch eine Regelung zur Befreiung grünen Wasserstoffs von der EEG-Umlage geben wird. Damit wird ein zentrales Element der nationalen Wasserstoffstrategie umgesetzt.

Effiziente Planungs- und Genehmigungsverfahren

Der Weg in die sogenannte "Post-Förderung-Ära" wird vorbereitet: Anlagen deren Förderung endet, können den mit ihnen erzeugten Strom übergangsweise weiter über den Netzbetreiber vermarkten. Sie erhalten den Marktwert abzüglich der Vermarktungskosten. Die Vermarktungskosten reduzieren sich, wenn die Anlagen mit intelligenter Messtechnik ausgestattet werden.

Das sind die nächsten Schritte: Über das EEG 2021 und das Bundesbedarfsplangesetz wird im parlamentarischen Verfahren im Bundestag und Bundesrat beraten. Ziel ist der Abschluss der Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr.