Was sind eigentlich die "Nationalen Energie- und Klimapläne" (NECP)?

Was haben Schulaufsätze und die "Nationalen Energie- und Klimapläne" der EU gemeinsam? Bis zu 28 Schüler - oder eben EU-Staaten - sollen ein Thema bewältigen. Am Ende kommen 28 individuelle Lösungswege zu einem gemeinsamen Ziel heraus, die nun kritisch begutachtet werden.

Illustration: Erneuerbare Energien, Fabrikgebäude und Wohnhaus unter einer Lupe© BMWi

Darum geht’s: Die Energiewende und der Klimaschutz in der EU sollen von allen Mitgliedstaaten gemeinsam gestaltet werden. Dafür gibt es die "Nationalen Energie- und Klimapläne" (National Energy and Climate Plans - NECP).

Wie bei einem Schulaufsatz wird den Verfassern der NECP in den europäischen Hauptstädten etwas mulmig zu Mute gewesen sein, als die Abgabefrist nahte. Jeder möchte, dass seine Lösung schlüssig ist und es dafür eine gute Bewertung gibt. Anfang 2019 sind die Entwürfe für die Nationalen Energie – und Klimapläne (NECP) aller 28 EU-Mitgliedstaaten veröffentlicht worden. Ende 2019 sollen die finalen Fassungen vorliegen. Bis dahin gibt es noch viel zu tun.

Wertvoller Fundus für die Energie- und Klimapolitik der EU

Auf vielen Tausend Seiten in 28 Dokumenten geben die EU-Mitgliedstaaten umfassend Auskunft über ihre nationale Energie- und Klimapolitik für einen Zeitraum von zehn Jahren. Grundlage ist das EU-Governance-System für die Energieunion und für den Klimaschutz (Governance-Verordnung). Sie sieht vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat für den Zeitraum 2021 bis 2030 einen NECP erstellen muss und regelt gleichzeitig dessen Struktur und Inhalt.

Die fünf Dimensionen der EU-Energieunion

Inhalt der NECP sind die fünf Dimensionen der EU-Energieunion: Verringerung der CO2-Emissionen durch Abbau der Treibhausgase und Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, Energieversorgungssicherheit, Energiebinnenmarkt sowie Forschung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Alle Entwürfe gliedern sich in einen politisch-strategischen und einen analytischen Teil. Im ersten Halbjahr 2019 wird die EU-Kommission die Entwürfe kritisch unter die Lupe nehmen und die darin beschriebenen Maßnahmen und Ziele auf ihre Schlüssigkeit prüfen. Jedes EU-Land muss seinen Beitrag leisten, um die gemeinsamen Energie- und Klimaziele der EU für 2030 zu erreichen.

Gemeinsamer Plan: Energie- und Klimaziele der EU für 2030

Die Ziele sehen vor, die Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken. Der Anteil erneuerbarer Energieträger soll auf mindestens 32 Prozent des Endenergieverbrauchs erhöht und die Energieeffizienz gesteigert werden. Der Primärenergieverbrauch muss insgesamt um mindestens 32,5 Prozent sinken.

Vor allem zu den EU-weiten Zielen in den Bereichen "Energieeffizienz" und "Ausbau der erneuerbaren Energien bis 2030" sollen die Mitgliedstaaten in ihren NECP detailliert ihren nationalen Beitrag erläutern.

Reichen die freiwilligen Beiträge nicht aus, greifen Kontroll- und Korrekturmechanismen der Governance-Verordnung, um die verbindlichen Ziele erreichen zu können. Die NECP sind die Grundlage, um diese Ziele umzusetzen. Nur wenn alle Mitgliedstaaten die Energiewende und den Klimaschutz in der EU gemeinsam bedenken und mittragen, können die europäische Energiewende und der gemeinsame Klimaschutz letztlich erfolgreich sein.

Alle 28 Energie- und Klimapolitiken erstmals miteinander vergleichbar dargestellt

Mit den NECP können erstmals die Energie- und Klimapolitiken der Mitgliedstaaten miteinander vergleichbar dargestellt und untereinander abgestimmt werden. Nachbarstaaten haben mit den Plänen eine gemeinsame Grundlage zum Austausch in der Hand. Dadurch lassen sich zum Beispiel negative Auswirkungen geplanter Maßnahmen vermeiden und schneller Kooperationsansätze finden.

Der deutsche Entwurf basiert auf verschiedenen nationalen Strategien, Zielen und Maßnahmen wie dem Energiekonzept, dem Klimaschutzplan 2050, dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), dem 7. Energieforschungsprogramm, dem Ergebnispapier "Strom 2030" sowie Gesetzen und Verordnungen wie dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Er soll pünktlich zum 31. Dezember 2019 als endgültige Fassung vorliegen.

Ende 2019 sollen die Pläne aller EU-Staaten fertig sein

Nach Durchsicht der Entwürfe wird die EU-Kommission jedem Land individuelle Empfehlungen zu seinem NECP geben und diese Hinweise veröffentlichen. Besonders wichtig ist der EU während der Erstellung der NECP die breite Beteiligung der Bevölkerung, die die Maßnahmen der Mitgliedstaaten letztlich mittragen muss. Zum NECP-Entwurf der Bundesregierung wird es noch eine Konsultation der Öffentlichkeit geben. Bis zum 31. Dezember 2019 sollen der EU-Kommission dann die finalen Energie- und Klimapläne aller Länder vorliegen. Sie sind ein wertvoller Fundus für die Energie- und Klimapolitik in der EU.

"Ein Update bitte!"

Alle zwei Jahre wird ein Update fällig. Dann möchte die EU-Kommission wissen, wie es voran geht mit den national geplanten Maßnahmen der einzelnen Länder.