Jahresstart voller Energie: Was ändert sich 2019?

Mehr Transparenz, neue Förderprogramme und zusätzliche Ausschreibungen: Wir sagen, was sich zum Jahreswechsel ändert.

Leuchtender Schriftzug 2019© istockphoto/sarawuth702

Seit dem Jahresstart kann jeder Haushalt an der Energiewende vor Ort noch besser mitwirken. Der Grund: Stromversorger haben jetzt die Möglichkeit, die regionale Herkunft ihres EEG-Stroms nachzuweisen. So erfahren die Verbraucher, ob die grüne Energie, die sie mit der EEG-Umlage finanzieren, aus ihrer Gegend stammt – zum Beispiel vom Windrad nebenan. Dieses Wissen steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort und kann in die Entscheidung für oder gegen einen Stromversorger einfließen. Möglich macht das das neue Regionalnachweisregister.

Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass die von ihnen gelieferte erneuerbare Energie aus Anlagen in der Region stammt. Mit dem Regionalnachweisregister stellt das Umweltbundesamt sicher, dass eine in der Nachbarschaft erzeugte Kilowattstunde erneuerbarer Energie nur einmal vermarktet wird. Das schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen (mehr dazu hier).

Ausschreibungen: Die ersten Gebotstermine liegen im Februar

Um den Ausbau der erneuerbaren Energien unter marktwirtschaftlichen Aspekten weiter voranzutreiben, wird es auch in diesem Jahr eine ganze Reihe von Ausschreibungen für Anlagen zur Stromerzeugung aus Windkraft, Biomasse & Co. geben. Wer am wenigsten Förderung beantragt, bekommt den Zuschlag. Los geht es am 1. Februar mit den ersten Gebotsterminen für Solaranlagen und Onshore-Windkraftanlagen. Das zu Jahresbeginn in Kraft getretene Energiesammelgesetz sieht neben Sonderausschreibungen zusätzlicher Kapazitäten auch Innovationsausschreibungen vor. Der erste Gebotstermin für eine solche technologieoffene Innovationsausschreibung ist am 2. September 2019. Weitere Termine finden Sie auf dem Informationsportal Erneuerbare Energien.

Ein Antrag für alles: Die neue Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen

Zum Jahreswechsel hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Energieeffizienz-Förderung für Unternehmen gebündelt, vereinfacht und flexibler gestaltet. Damit ist es für Unternehmen jetzt noch einfacher, die Energieeffizienz zu steigern und CO2-Emissionen zu senken. Unternehmen, die gleich mehrere Optimierungsmaßnahmen anpacken wollen, können die Förderung in einem einzigen Programm namens "Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft" beantragen.

Unternehmen haben die Wahl: Sie können die Förderung entweder als direkten Zuschuss oder im Rahmen eines zinsverbilligten Kredits mit Teilschulderlass (Tilgungszuschuss) erhalten. Daneben ermöglicht der "BMWi-Förderwettbewerb Energieeffizienz" (Nachfolgeprogramm von "STEP Up!") eine wettbewerbliche Förderung mit einer flexiblen, höheren Förderquote. Der Starttermin sowie die Konditionen für den BMWi-Förderwettbewerb Energieeffizienz werden im Frühjahr 2019 bekanntgegeben.

Und noch zwei Neuerungen: Zum einen wird im Beratungsprogramm für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen ab diesem Jahr ein "Contracting Check" mitgefördert. Hierbei wird im Rahmen einer Energieberatung geprüft, ob die Planung und Realisierung von Effizienzsteigerungen durch einen spezialisierten Dienstleister, einen sogenannten "Contractor", eine attraktive Option darstellt. Die Maßnahmen und Dienstleistungen des Contractors werden durch einen Anteil an den erzielten Energieeinsparungen refinanziert. Dadurch sind in der Regel erheblich weniger Personal- und Investitionsmittel erforderlich, als wenn das Unternehmen diese Aufgaben selbst übernimmt. Zum anderen wird im Beratungsprogramm für Unternehmen ab diesem Jahr auch die Beratung gefördert, um ein Energiemanagement-System einzurichten und aufrechtzuerhalten. Mehr zu den Neuerungen bei der Energieeffizienzförderung finden Sie auf der Informationsplattform "Deutschland macht’s effizient".

Mehr Geld für die maritime Forschung

Energieeffizienter und emissionsärmer soll auch die maritime Wirtschaft werden. Um die Entwicklung sauberer Technologien noch stärker zu fördern und so die maritime Energiewende voranzutreiben, hat die Bundesregierung die Forschungsförderung in diesem Bereich für vier Jahre aufgestockt. "Wir haben nun die Chance, zusätzliche Forschungsvorhaben voranzubringen und den maritimen Forschungsstandort Deutschland international zu positionieren. Die zusätzlichen Fördermittel geben der Branche hierfür ordentlich Rückenwind", sagt Norbert Brackmann, Koordinator der Bundesregierung für die maritime Wirtschaft.

Saubere Energie: Wichtiges Legislativpaket steht kurz vor dem Abschluss

Kurz vor dem Jahreswechsel haben die Unterhändler des Rates, des Parlamentes und der EU-Kommission eine Einigung über die Strommarkt-Verordnung und -Richtlinie erzielt – den beiden letzten noch offenen Punkten des wegweisenden Gesetzespakets "Saubere Energie für alle Europäer". Mit der Bestätigung im Rat in den kommenden Tagen und später im Parlament werden die umfangreichen, mehr als zwei Jahre dauernden Verhandlungen Anfang dieses Jahres abgeschlossen sein. "Das ist eines der größten und wichtigsten Legislativpakete, die je im Energiebereich beschlossen wurden", sagt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß. "Es wird den Energiebinnenmarkt stärken und flexibilisieren. Es zeigt, dass Europa aktiv die Herausforderungen für eine saubere, bezahlbare und sichere Energieversorgung angeht."

Die nächsten Schritte

Nach Abschluss des Gesetzespakets rückt nun die Umsetzung in den Mittelpunkt. Ein Teil des Pakets, die EU-Verordnung über das sogenannte Governancesystem für die Energieunion und den Klimaschutz, sieht vor, dass die EU-Mitgliedsstaaten nationale Energie- und Klimapläne (NECP) sowie Klimalangfriststrategien erstellen. Auch soll die EU selbst eine europäische Klimalangfriststrategie erarbeiten.

Deutschland hat seinen NECP-Entwurf fristgerecht zum Jahresende 2018 an die EU-Kommission übermittelt. In den NECPs geben die Mitgliedsstaaten Auskunft über ihre jeweilige Energie- und Klimapolitik bis 2030. Dadurch sollen die Maßnahmen der einzelnen Länder besser aufeinander abgestimmt werden, sodass sich die übergeordneten EU-2030-Ziele für erneuerbare Energien und Energieeffizienz durch die nationale Beiträge tatsächlich erreichen lassen (mehr zu den Zielen lesen Sie hier). Die EU-Kommission wird nun die Entwürfe prüfen und den Mitgliedsstaaten Empfehlungen dazu geben. Die Entwürfe werden 2019 auch national und mit EU-Nachbarstaaten konsultiert. Die Mitgliedsstaaten haben dann bis Ende des Jahres Zeit, ihre Pläne fertigzustellen und der EU-Kommission zu übermitteln.