Warme Füße nicht nur an Weihnachten: Steigern Sie Komfort und Wert Ihres Hauses

Verbraucherinnen und Verbraucher können bald auf einen größeren Kreis an qualifizierten Energieberatern zurückgreifen.

Drei Paar Füße mit Wollsocken auf einem Couchtisch.© iStock/Artfoliophoto

Jetzt, in der kalten Jahreszeit, merken wir es ganz besonders, wie lange die Heizung läuft und ob ein Fenster undicht ist. Wer es dann nicht nur warm und behaglich haben möchte, sondern auch seinen Energieverbrauch reduzieren will, sollte eine Energieberatung für sein Wohngebäude in Anspruch nehmen.

Wo finden sich die echten Energiefresser? Welche energetische Modernisierung passt zum Budget? Lassen Sie sich einen Sanierungsfahrplan erstellen. Von der Heizungsanlage über die Wärmedämmung und energieeffiziente Fenster bis hin zur Warmwasseraufbereitung.

Qualifizierte Energieberater unterstützen Sie bei Ihrem Sanierungsvorhaben. Sie informieren objektiv und neutral über mögliche Effizienzmaßnahmen. Sie helfen, Potenziale zu erkennen, Geld zu sparen und Fehlinvestitionen zu vermeiden. Durch relativ geringe Investitionen lassen sich oft Energie einsparen und damit Kosten senken.

Für Energieverbraucher ist es nun einfacher, einen qualifizierten Energieberater zu finden: Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat den Beraterkreis in der Energieberatung des Bundes ausgeweitet. Seit dem 1. Dezember 2017 ist es unerheblich, aus welcher Branche Ihr Fachmann kommt – solange er die hohen Qualifikationsanforderungen erfüllt, die in den Förderprogrammen festgelegt sind. Bisher konnten nur freiberufliche Berater in der geförderten Energieberatung tätig sein, die nicht im Handel, im Handwerk oder bei Energieversorgern tätig sind.

Öffnung des Personenkreises macht Energieberatung attraktiver

Der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Rainer Baake hierzu: "Eine qualifizierte Energieberatung ist der erste Schritt zu einer fachgerechten energetischen Sanierung eines Gebäudes. Wir wollen die Verbraucherinnen und Verbraucher dabei noch besser unterstützen, indem diese aus einem deutlich größeren Angebot an qualifizierten Energieberatern wählen können."

Konkret heißt das: Sie können gegebenenfalls auch auf Ihre bestehenden Kontakte zurückgreifen, zum Beispiel auf den Handwerksmeister Ihres Vertrauens. Und das Wichtigste: An der hohen Qualität der Beratung ändert sich nichts. Denn die Anforderungen an die Qualifikation der Berater durch spezielle Aus- und Weiterbildungen bleiben gleich. Der Qualitätsstandard der Beratungsberichte (unter anderem individueller Sanierungsfahrplan) bleibt durch entsprechende Kontrollen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhalten.

Wie funktioniert die Energieberatung?

Wer eine Energieberatung für sein Wohngebäude vor Ort machen will, sucht sich zuerst einen fachlich qualifizierten Energieberater und beauftragt ihn mit einer umfassenden Energieberatung des eigenen Hauses. Dieser kümmert sich dann um alles Weitere. Zunächst stellt der Energieberater den Förderantrag. Dann durchleuchtet er den Zustand Ihres Gebäudes und erfasst alle Daten mit einer Software. Anschließend erhalten Sie ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Modernisierungskonzept bzw. einen individuellen Sanierungsfahrplan für mehr Energieeffizienz und effektiveres Energiesparen.

BMWi übernimmt 60 Prozent der Kosten

Das BMWi fördert die Energieberatung, indem es 60 Prozent der Kosten übernimmt. Für Sie als Verbraucher bedeutet diese Förderung keinen Mehraufwand, da diesen Zuschuss der Energieberater selbst beantragt. Dafür erhalten Sie dann eine entsprechend günstigere Rechnung: Das Honorar für die Energieberatung, ermäßigt um den Zuschuss.

Die Höchstförderung beträgt bei Ein- und Zweifamilienhäusern 800 Euro und Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten 1.100 Euro. Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Berater den Energieberatungsbericht in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung vorstellt. Denn hier entscheiden immer die Eigentümer gemeinsam, welche Maßnahmen sie anschließend umsetzen sollten. Das Angebot der "Energieberatung für Wohngebäude" richtet sich an: Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), Mieter und Pächter, rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen) und Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen.

Wo finden Sie einen Energieberater?

Bei der Suche nach einem qualifizierten Energieberater unterstützt Sie unter anderem die Energieeffizienz-Expertenliste. Unter www.energie-effizienz-experten.de finden Sie zugelassene Energieberater. In der Liste enthalten sind auch Informationen, in welcher Branche der Energieberater tätig ist. Sie können sich jetzt entscheiden, ob Sie die Beratung und Durchführung "aus einer Hand" haben möchten, zum Beispiel vom Handwerksmeister als Gebäudeenergieberater, oder ob Sie die Beratung durch einen Dritten als "zweite Meinung" einholen wollen. Es wird noch etwas dauern, bis die neuen Berater in der Expertenliste zu finden sind. Ab 01.12.2017 können diese vom BAFA als Berater zugelassen werden, wenn sie die geforderte Qualifikation nachweisen. Erst danach können die neuen Berater sich in die Expertenliste eintragen.

Erstauskünfte über das breite Angebot an Förderprogrammen zum Thema Energieeffizienz erhalten Sie über die kostenfreie Hotline 0800 0115 000. Weitere Informationen rund um das Thema Energieeffizienz finden Sie auch unter www.machts-effizient.de.