Was sind eigentlich "benachteiligte Gebiete"?

Landwirtschaftliche Flächen, die sich schwer bewirtschaften lassen, gelten als benachteiligte Gebiete. Beim Bau von Solarparks können genau diese Flächen jetzt aber punkten. Was dahintersteckt, lesen Sie hier.

Illustration: Lupe über Solarmodulen.© BMWi

Darum geht’s: Zusätzliche Flächen für den Bau von Solarparks erschließen

Benachteiligte Gebiete haben es – wie der Name schon vermuten lässt – schwerer als andere Gebiete: Diese Flächen liefern schwächere landwirtschaftliche Erträge, weil zum Beispiel die klimatischen Bedingungen ungünstig sind oder die Bodenqualität schlechter ist. Oder den Landwirten fällt die Bewirtschaftung schwer, etwa an Berghängen. Was als benachteiligtes Gebiet gilt und was nicht, regelt das EU-Recht. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017) knüpft hieran an. Aktuell sind rund 50 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Deutschland als benachteiligte Gebiete ausgewiesen. Es gibt sie in jedem Bundesland.

Bayern und Baden-Württemberg geben benachteiligte Gebiete frei

Die Bundesländer können seit der Reform des EEG 2017 selbst entscheiden, ob sie Acker- und Grünlandflächen in ihren benachteiligten Gebieten für den Bau von Solaranlagen freigeben. Das bundesweit geltende EEG enthält eine sogenannte Länderöffnungsklausel, die den Bundesländern dieses Recht einräumt. Bislang haben Bayern und Baden-Württemberg eine entsprechende Verordnung erlassen.

In den Ländern, die von dieser Klausel keinen Gebrauch machen, können sich nur jene Solaranlagenbetreiber um eine Förderung bewerben, die ihre Anlagen auf ehemaligen Militärflächen, versiegelten Flächen, Seitenrandstreifen entlang Autobahnen und Schienenwegen oder auf Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben errichten wollen.

19 Gebote für Projekte auf Acker und Grünlandflächen erfolgreich

Welche Anlagen konkret eine Förderung erhalten, wird in wettbewerblichen Ausschreibungen ermittelt, die die Bundesnetzagentur durchführt. Die jüngste Ausschreibungsrunde endete Anfang Juni 2017. Dabei waren erstmals Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und Baden-Württemberg zugelassen. Von den 32 Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich 19 auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten – 18 Projekte sollen in Bayern realisiert werden und eines in Baden-Württemberg. Damit ist das Kontingent für dieses Jahr noch nicht erschöpf. Die jeweiligen Landesverordnungen regeln, wie viele Projekte in diesen Gebieten maximal einen Zuschlag erhalten können. So wird eine übermäßige Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen verhindert.

Der Wettbewerb wächst, die Förderhöhe sinkt

Insgesamt gingen 133 Gebote ein, wovon sich 52 auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten beziehen. In der Vorrunde waren es insgesamt 76 Gebote gewesen. Der Vizepräsident der Bundesnetzagentur, Peter Franke, führt die deutliche Zunahme an eingereichten Geboten auf die Ausweitung auf Flächen in benachteiligten Gebieten zurück. Dadurch sei auch der Wettbewerb gewachsen: Die Förderhöhe sank noch einmal deutlich um 0,9 Cent pro Kilowattstunde gegenüber der Vorrunde. Wie die durchschnittlichen Zuschlagswerte von Ausschreibung zu Ausschreibung zurückgegangen sind, verdeutlicht unsere Infografik.