Förderung von Solarparks: Ausgeschrieben sparsam

Der Wettbewerb wirkt: Seitdem die staatliche Förderung für Strom aus Solarparks in Ausschreibungen ermittelt wird, sinkt die Förderhöhe kontinuierlich. Die letzte Runde der Pilotphase vom Dezember 2016 brachte einen neuen Tiefstwert.

Infografik: Seitdem die staatliche Förderung für Strom aus Solarparks in Ausschreibungen ermittelt wird, sinkt die Förderhöhe kontinuierlich. Die letzte Runde der Pilotphase vom Dezember 2016 brachte einen neuen Tiefstwert.© BMWi; Datenbasis: Bundesnetzagentur

Dass Ausschreibungen zu niedrigeren Förderkosten führen können, hat die Ende 2016 abgeschlossene Pilotphase für Solarparks deutlich gezeigt: Bei der ersten Ausschreibungsrunde im April 2015 lag der durchschnittliche Zuschlagswert bei 9,17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). Mit der sechsten Ausschreibungsrunde im Dezember 2016 sank der durchschnittliche Zuschlagswert auf 6,90 ct/KWh. Das entspricht einer Reduzierung um rund 25 Prozent.

Ausschreibungen jetzt auch für Windkraft und Biomasse

Dass sich die Kosten für die Förderung erneuerbarer Energien durch wettbewerbliche Verfahren reduzieren lassen – das wird auch für die seit Beginn 2017 regulär durchgeführten Ausschreibungen erwartet. Die Grundlage hierfür bildet das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 (EEG 2017). Im Fokus steht neben Solarenergie die Windkraft an Land und auf See. Auch die Förderung für Biomasseanlagen wird zukünftig durch Ausschreibungen ermittelt (mehr dazu lesen Sie in diesem Beitrag).