Was ist das EEG-Konto und wie funktioniert es?

Die Einnahmen mit den Ausgaben verrechnen – das Prinzip kennt jeder Inhaber eines Bankkontos. So funktioniert auch das EEG-Konto, auf das die Vergütungen und Verkaufserlöse für erneuerbaren Strom gebucht werden.

Illustration: Erneuerbare Energien, Stromnetz und Verbraucher unter einer Lupe© BMWi

Darum geht’s: Einzahlungen und Auszahlungen für erneuerbaren Strom verrechnen

Mit dem EEG-Konto verhält es sich wie mit jedem anderen Konto auch: Einnahmen und Ausgaben werden miteinander verrechnet. Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber verbuchen hier die Einzahlungen und Auszahlungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Einmal im Jahr, und zwar am 30. September, wird das Konto ausgeglichen. Der Saldo fließt in die Berechnung der EEG-Umlage des Folgejahres ein. Doch schauen wir uns zunächst die Kontobewegungen genauer an.

Soll-Seite: Vergütungen für Anlagenbetreiber

Ob Photovoltaik, Windkraft oder Biomasse – Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, erhalten pro eingespeiste Kilowattstunde entweder einen festen Vergütungsbetrag oder eine Marktprämie. Die Höhe dieser Zahlungen regelt das EEG. Sie werden allesamt als Kosten verbucht. Ebenfalls auf der Soll-Seite finden sich die Ausgaben für die Verwaltung des EEG, die bei den Netzbetreibern anfallen.

Haben-Seite: Erlöse aus Stromverkauf an der Börse

Der Strom aus erneuerbaren Energien, der nach dem EEG vergütet wird, wird an der Strombörse verkauft. Die Vermarktungserlöse fließen auf das EEG-Konto. Derzeit ist der Börsenpreis niedrig (siehe auch "direkt erfasst"). Das führt zu geringeren Einzahlungen als bei einem hohen Börsenpreis.

EEG-Umlage schließt Lücke auf Einnahmenseite

Weil die Vergütungen für die Anlagenbetreiber höher sind als die Verkaufserlöse an der Strombörse, die Ausgaben also die Einnahmen übersteigen, gibt es die EEG-Umlage. Sie finanziert die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen und somit den Ausbau der erneuerbaren Energien. Eine wichtige Bestimmungsgröße für die EEG-Umlage ist der jährliche Kontoausgleich. Er ist nötig, weil die jährlichen Ein- und Auszahlungen in den seltensten Fällen genau übereinstimmen. Der Saldo wird mit der EEG-Umlage des Folgejahres verrechnet. Ein positiver Saldo wirkt sich mindernd auf die Höhe der Umlage aus, ein negativer Saldo erhöhend.

Guthaben verringert EEG-Umlage

Das EEG-Konto wurde vor wenigen Wochen ausgeglichen. Am 30. September 2016 lag der Saldo mit fast zwei Milliarden Euro im Plus. Damit senkt er die EEG-Umlage im kommenden Jahr um knapp 0,6 Cent pro Kilowattstunde. Generell gilt für das EEG-Konto: Etwaige Überschüsse und Zinsgewinne kommen vollständig den Stromverbrauchern zugute.