Fragen zur E-Kaufprämie?

… dann gibt‘s hier Antworten: Gilt die Kaufprämie auch für Gebrauchte? Wieso werden auch Plug-in-Hybride erfasst? Und wo kann ich meinen Antrag stellen? Antworten rund um die geplante Förderung für Elektrofahrzeuge lesen Sie hier.

Elektroauto an Ladestation angeschlossen.© Fotolia.com/Petair

Bis zu 4.000 Euro für elektrische Neuwagen: Wer E-Fahrer werden will, soll künftig belohnt werden. Das hat das Bundeskabinett vergangene Woche beschlossen. Die Details zur Förderung werden in einer Förderrichtlinie festgelegt.

Gabriel: „Entscheidend für den Automobilstandort Deutschland“

„Fortschritte bei der Elektromobilität sind entscheidend für die Zukunft des Automobilstandortes Deutschland“, betont Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel. „Deshalb ist es richtig, mit neuen Anreizen zu einer schnelleren Verbreitung dieser innovativen Technologie beizutragen. Das ist ein wichtiges industriepolitisches Signal. Mit den im Kabinett beschlossen Maßnahmen, insbesondere der Kaufprämie, werden umweltfreundliche Elektrofahrzeuge immer mehr Einzug in unseren Alltag finden. Die steigende Nachfrage wird wichtige und notwendige Investitionen entlang der gesamten Wertschöpfungskette der Elektromobilität auslösen."

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kaufprämie:

Wie hoch ist die neue Kaufprämie für Elektrofahrzeuge?

Die Kaufprämie soll für reine E-Pkws 4.000 Euro und für Plug-In-Hybride 3.000 Euro betragen. Die Prämie gilt für Neufahrzeuge aller Hersteller, die sich am Programm beteiligen wollen.

Wo kann ich meinen Antrag auf die Kaufprämie stellen?

Autokäufer werden ihre Anträge direkt bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen können. Dazu reichen sie den Kaufvertrag für ihr E-Auto bei der BAFA ein. Wichtig: Aus dem Kaufvertrag muss sich der um den Anteil des Herstellers reduzierte Kaufpreis ergeben. Die BAFA zahlt die Kaufprämie dann direkt an den Endkunden aus.

Erhalte ich auch für gebrauchte E-Fahrzeuge eine Kaufprämie?

Nein, gebrauchte E-Fahrzeuge sind von der Kaufprämie nicht erfasst. Denn mit ihr sollen vor allem Neuwagen gefördert werden, um hier den Markthochlauf zu stärken.

Warum werden auch Plug-in-Hybride erfasst, diese haben doch auch einen Verbrennungsmotor?

Plug-In-Hybride fahren im Unterschied zu sonstigen Hybridfahrzeugen sehr wohl für eine gewisse Strecke rein elektrisch. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für den Markthochlauf dieser neuen, leisen und sauberen Technologie. Zwar beschränkt sich die Fahrzeit im reinen Elektro-Modus auf Kurzstrecken. Verschiedene Studien zeigen aber, dass die meisten Autofahrer Kurzstrecken zurücklegen und diese Strecken mit Plug-In-Hybriden rein elektrisch zurückgelegt werden können.

Warum werden dann andere saubere Technologien nicht mit der Kaufprämie gefördert – also zum Beispiel Erdgasfahrzeuge?

Die Bundesregierung hat sich mit dem Energiekonzept ein ambitioniertes Elektromobilitätsziel gesetzt. Um dieses zu erreichen und den Markthochlauf gezielt dieser CO2-armen Elektrofahrzeuge zu unterstützen, hat die Bundesregierung die oben genannten zusätzlichen Instrumente bestehend aus Kaufprämie und Förderung der Ladeinfrastruktur beschlossen. Die Förderung der Elektromobilität fügt sich in das Gesamtkonzept der Energiewende ein. So können mit einem schrittweise steigenden Anteil erneuerbarer Energien Elektrofahrzeuge beispielsweise auch als Stromspeicher genutzt werden. Auch geht mit den ambitionierten Klimazielen der Bundesregierung bis zum Jahr 2050 einher, dass gerade im Verkehrssektor langfristig eine zunehmende Elektrifizierung stattfinden wird.

Mehr über die Kaufprämie für E-Fahrzeuge und Hintergründe lesen Sie auch hier.