Erneuerbare Energien effizient fördern

Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächen erfolgreich: BMWi bereitet den Weg für wettbewerbliche Förderung grüner Technologien.

Windräder und Photovoltaikanlagen hinter einer Schafweide© BMWi/Holger Vonderlind

Der Schwellenwert von 30 Prozent ist geknackt. Im ersten Halbjahr 2015 hat der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch die Bestmarke von 32,5 Prozent erreicht. In zehn Jahren soll er bei 40 bis 45 Prozent liegen. Bei der Förderung der Erneuerbaren geht es deshalb längst nicht mehr darum, jungen Technologien den Markteintritt zu ermöglichen – sondern darum, die Ausbauziele planvoll und kostengünstig zu erreichen. Neu errichtete Anlagen sollen sich mehr und mehr auf dem Markt behaupten. Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 2014 wurde dafür ein neuer Weg beschritten: weg von festen, administrativ bestimmten Fördersätzen, hin zu mehr Wettbewerb durch Ausschreibungen.

Ein erster Schritt auf diesem Weg sind Pilotausschreibungen für Solarparks: Neue Photovoltaik-Freiflächenanlagen werden nur noch dann nach dem EEG gefördert, wenn die Betreiber erfolgreich an einer Ausschreibung teilgenommen haben. Die entscheidende Frage dabei lautet: Wer bietet weniger? Denn den Zuschlag erhalten die Bieter, die mit der niedrigsten Förderung für die neuen Anlagen kalkulieren.

Wer wenig fordert, wird gefördert: Das soll in Zukunft auch bei anderen grünen Technologien zur Regel werden. Geplant ist, die Förderung der erneuerbaren Energien bis 2017 auf Ausschreibungen umzustellen. Die Leitlinien dafür zeichnet ein Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), das zurzeit öffentlich konsultiert wird. Es konzentriert sich auf Windenergie an Land, Windenergie auf See und Photovoltaik – also die Technologien, die den größten Beitrag zu den Ausbauzielen des EEG 2014 beisteuern sollen. So könnten künftig mehr als 80 Prozent des Stroms aus neu errichteten Erneuerbare-Energien-Anlagen durch Ausschreibungen gefördert werden. Jede Technologie wird dabei individuell berücksichtigt: Schließlich muss eine Ausschreibung für große Windparks auf See anders aussehen als für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden. Die Öffentlichkeit kann unter ausschreibung-eeg@bmwk.bund.de bis zum 1. Oktober 2015 zu den Eckpunkten Stellung nehmen.

Planbarkeit, Wettbewerb, Vielfalt: Ziele der Ausschreibungen

Drei Ziele stehen bei den Ausschreibungen im Mittelpunkt: Planbarkeit, Wettbewerb, Vielfalt. Feste Ausschreibungsmengen tragen dazu bei, den Zubau neuer Anlagen zu steuern. Der Wettbewerb zwischen den Anlagenbetreibern wird gefördert. Es gilt das Grundprinzip: Erneuerbarer Strom wird nur in der Höhe vergütet, die für einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen erforderlich ist. Das kommt letztlich allen Verbrauchern zugute, die die Kosten für die Förderung der erneuerbaren Energien über die EEG-Umlage mittragen. Zugleich soll die hohe Akteursvielfalt im Bereich erneuerbare Energien, von großen Firmen über kleine Genossenschaften bis zu Landwirten und Einzelinvestoren, erhalten bleiben – gerade kleine und mittlere Unternehmen erweisen sich häufig als besonders innovativ.

Photovoltaik-Freiflächenanlagen: Förderhöhe sinkt

Für die Energiewende ist das Ergebnis der Photovoltaik-Pilotausschreibung ein gutes Signal – auch Runde zwei, die am 2. September abgeschlossen wurde, spiegelt echten Wettbewerb um die Förderung wider: 136 Gebote sind eingegangen; 33 davon erhielten einen Zuschlag. Insgesamt gingen Angebote für den Zubau von 558 Megawatt (MW) ein, mehr als das Dreifache der ausgeschriebenen Leistung (150 MW). Die erfolgreichen Bieter werden künftig mit 8,49 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde (ct/kWh) Strom gefördert – deutlich weniger als die bis zum 1. September 2015 geltende Förderhöhe von 8,93 ct/kWh. In der zweiten Runde habe sich gezeigt, "dass auch vermeintlich weniger professionelle Anlagenbetreiber günstig anbieten und Zuschläge erhalten können", meldete die Bundesnetzagentur, die die Ausschreibungen durchführt.

Welche Gebote jetzt den Zuschlag erhalten haben, wo die neuen Solarparks errichtet werden sollen und weitere Details zur zweiten Pilotausschreibung sind in einem Hintergrundpapier auf dem Online-Portal der Bundesnetzagentur abrufbar. Gebotstermin für die nächste - die dritte - Ausschreibungsrunde ist der 1. Dezember 2015, Informationen und Formulare werden voraussichtlich im Oktober ebenfalls online bei der Bundesnetzagentur veröffentlicht.

Gebotspreis versus Einheitspreis: Ermittlung der Förderhöhe

In der ersten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen wurden die Preise noch im sogenannten Gebotspreisverfahren ("pay-as-bid") ermittelt. Jeder erfolgreiche Bieter bekam den Zuschlag zu der von ihm individuell angebotenen Förderhöhe – jeder Solarpark wird also unterschiedlich gefördert. In der zweiten und dritten Runde werden Erfahrungen mit dem alternativen Einheitspreisverfahren ("uniform pricing") gesammelt. Die Gebote werden auch hier nach Höhe der geforderten Summe geordnet, auch hier bekommen die niedrigsten Gebote den Zuschlag – so lange, bis die ausgeschriebene Leistung (zuletzt 150 MW) erreicht ist. Der Förderbetrag ist allerdings für alle Solarparks der gleiche und entspricht dem letzten erfolgreichen Gebot. Derselbe Preismechanismus gilt übrigens an der Strombörse.

Die Bundesnetzagentur prüft und bewertet die Ergebnisse der Pilotausschreibungen. Darauf aufbauend wird das BMWi dem Bundestag bis Ende 2015 einen Evaluierungsbericht vorlegen. Dessen Ergebnisse können wiederum zur Entwicklung des Ausschreibungsdesigns für die anderen erneuerbaren Energien beitragen.