Mehr Effizienz in Unternehmen durch Energieaudits

Wo verbraucht ein Betrieb eigentlich wie viel Energie? Wie kann die Versorgung verbessert werden und welche Einsparmöglichkeiten gibt es? Solche Fragen kann ein Energieaudit beantworten, zu dem große Unternehmen künftig alle vier Jahre verpflichtet sind.

Mitarbeiter eines Unternehmens analysieren Daten© Colourbox

Die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits sieht der Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vor, den das Bundeskabinett am 5. November 2014 beschlossen hat. Diesen Entwurf hatte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, vorgelegt – ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie und der deutschen Energieeinsparziele. Sigmar Gabriel: "Eine umfassende Information über Energieeinsparpotenziale im Unternehmen über die sogenannten Energieaudits liegt im ureigenen Interesse der Unternehmen. Gut informierte Unternehmen investieren mehr in Energieeffizienz und fördern damit auch ihre Wettbewerbsfähigkeit. Der Gesetzentwurf ist der Auftakt für ein Maßnahmenbündel zur Steigerung der Energieeffizienz, das wir im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz zusammenfassen und noch in diesem Jahr auf den Weg bringen werden."

Durch Energieaudits Verbesserungschancen identifizieren und nutzen

Durch die mit dem Gesetzentwurf angestrebte Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) sollen große Unternehmen verpflichtet werden, bis zum 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre Energieaudits durchzuführen. Bereits heute nutzen viele Unternehmen Energieaudits, um systematisch Verbesserungschancen in betrieblichen Energieversorgungssystemen zu identifizieren und – unter Berücksichtigung der jeweiligen Kosten – wirtschaftlich sinnvoll zu erschließen. Dafür wird der Energieverbrauch zum Beispiel von Gebäuden, Anlagen oder Betriebsabläufen analysiert.

Die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU, aus der die Vorgabe der verpflichtenden Durchführung von Energieaudits folgt, ist am 4. Dezember 2012 in Kraft getreten. Alle 28 EU-Mitgliedstaaten müssen sie in nationales Recht umsetzen. In den kommenden Wochen werden Bundestag und Bundesrat den Gesetzentwurf beraten. Er soll zum Frühjahr 2015 in Kraft treten.