EEG-Umlage 2015: Kostendynamik durchbrochen

Gabriel: "Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung wirkt sich kostendämpfend aus"

Videobeitrag: Sehen Sie hier das Pressestatement von Bundeswirtschaftsminister Gabriel.

"Der erstmalige Rückgang der EEG-Umlage zeigt, dass wir beim EEG die Kostendynamik der vergangenen Jahre erfolgreich durchbrochen haben. Dies trägt dazu bei, die Strompreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu stabilisieren", sagte Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel am vergangenen Mittwoch. Kurz zuvor hatten die vier Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das kommende Jahr bekannt gegeben: Sie wird 2015 von 6,24 auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) Strom sinken und ist damit zum ersten Mal seit Inkrafttreten des ersten EEG im Jahr 2000 rückläufig. In den Jahren zuvor war sie noch deutlich angestiegen – 2013 um 47 Prozent von 3,59 ct/kWh auf 5,28 ct/kWh, 2014 erneut um 18 Prozent auf 6,24 ct/kWh (siehe Infografik der Woche).

Die Höhe der EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern in einem transparenten Verfahren festgelegt. Sie basiert auf einer wissenschaftlich gestützten Prognose über die erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms an der Strombörse) sowie zur Höhe des sogenannten umlagerelevanten Letztverbrauchs. Dieser etwas sperrige Begriff bezeichnet die Strommenge, auf die die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen umgelegt wird. Denn für die Kalkulation kommt es darauf an, auf wie viele Schultern die Kosten zur Förderung der erneuerbaren Energien verteilt werden.

Stand des EEG-Kontos ist jederzeit einsehbar

Alle Unterlagen, auf denen die Kalkulation der EEG-Umlage beruht, sind auf dem Online-Portal www.netztransparenz.de veröffentlicht – so kann jeder nachvollziehen, auf welche Überlegungen sich die Übertragungsnetzbetreiber bei Festlegung der EEG-Umlage stützen. Die Bundesnetzagentur hat dabei eine Missbrauchsaufsicht, das heißt, sie kann dann eingreifen, wenn die Berechnung nicht plausibel erscheint.

Ein Grund für den Rückgang der EEG-Umlage 2015 ist die positive Entwicklung des Kontos, auf dem die Übertragungsnetzbetreiber die Ein- und Ausgaben rund um das EEG buchen (das sogenannte EEG-Konto). Hier greift das Prinzip des Kontoausgleichs: Sollte die tatsächliche Entwicklung bei der EEG-Umlage von der Prognose der Übertragungsnetzbetreiber abweichen und sich im Nachhinein herausstellen, dass die EEG-Umlage zu hoch oder zu niedrig angesetzt war, erfolgt automatisch eine Verrechnung mit der EEG-Umlage im folgenden Jahr. Überschüsse oder Defizite bleiben also "im System". Dieses Jahr wies das EEG-Konto zum Stichtag am 30. September 2014 ein Plus von 1,38 Mrd. Euro auf, das bei der Festlegung der EEG-Umlage für 2015 berücksichtigt wurde und somit den Stromverbrauchern zugute kommt. Der aktuelle Stand des EEG-Kontos ist online abrufbar.

Darüber hinaus lagen der Zubau bei den erneuerbaren Energien sowie die eingespeisten Strommengen in den vergangenen Monaten etwas unter den Annahmen der Übertragungsnetzbetreiber bei der Prognose der EEG-Umlage 2014. Stabilisierend wirkt zudem die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung für die stromintensive Industrie. "Unter dem alten EEG hätte es eine deutliche Ausweitung der begünstigten Strommengen gegeben", sagte Bundesminister Gabriel.

Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung wirkt kostendämpfend

Dank der Besonderen Ausgleichsregelung zahlen stromintensive Unternehmen in Branchen, die im harten internationalen Wettbewerb stehen, auf Antrag eine reduzierte EEG-Umlage. Mit der Reform des EEG wurden unter anderem die Voraussetzungen für die Besondere Ausgleichsregelung angepasst. So wurde die Eintrittsschwelle angehoben: Um die Ausnahmeregelung beantragen zu können, muss der Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung eines Unternehmens nun bei 16 Prozent statt zuvor 14 Prozent liegen. Wäre es bei der im alten EEG geltenden Eintrittsschwelle geblieben, wären die Zahl der begünstigten Unternehmen und die begünstigte Strommenge weiter angestiegen – dieser Trend wurde nun erfolgreich gestoppt. Zugleich werden Teile der begünstigten Unternehmen künftig höher belastet als bisher. Außerdem zahlen alle Unternehmen für die erste Gigawattstunde verbrauchten Stroms die volle Umlage, was zu entsprechend höheren Einnahmen auf dem EEG-Konto führt.

Unternehmen konnten bis zum 30. September 2014 ihren Antrag auf die Besondere Ausgleichsregelung 2015 stellen. Die beim Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangenen Anträge zeigen, dass die beantragte, nach der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigte Strommenge mit 117,8 Terawattstunden (TWh) im Vergleich zum Vorjahr (119,3 TWh) leicht gesunken ist. Insgesamt wird die Entlastung der Unternehmen mit rund 5,1 Milliarden Euro auf einem vergleichbaren Niveau wie im Vorjahr liegen. Mehr über die Neugestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung erfahren Sie in diesem Faktenpapier.

EEG-Reform trägt langfristig zur Stabilisierung bei

Perspektivisch wird das neue EEG über die Besondere Ausgleichsregelung hinaus kostendämpfend auf die EEG-Umlage wirken. Vergleichbare Kostensteigerungen wie in der Vergangenheit wird es nicht mehr geben: Denn die Neuausrichtung des Gesetzes gibt verbindliche Korridore für den Ausbau der erneuerbaren Energien vor, konzentriert den Zubau auf die kostengünstigen Technologien Windenergie sowie Photovoltaik und begrenzt den Zubau der vergleichsweise teuren Biomasse. Zudem stabilisiert die neue Regelung zum Eigenverbrauch die EEG-Umlage: Strom aus neuen größeren Eigenverbrauchsanlagen wird künftig nicht mehr vollständig begünstigt, so dass die Kosten auf mehr Schultern verteilt werden.

Welchen Einfluss hat die EEG-Umlage auf die Verbraucherpreise?

Mit dem Rückgang der EEG-Umlage auf 6,17 Cent pro Kilowattstunde zahlt ein durchschnittlicher Vierpersonenhaushalt mit einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden im Jahr 2015 rund 18 Euro monatlich für die EEG-Umlage zuzüglich Mehrwertsteuer. Die EEG-Umlage macht inklusive Mehrwertsteuer rund 25 Prozent des Haushaltsstrompreises aus - seine Entwicklung hängt somit wesentlich von den anderen Preisbestandteilen ab. Grundsätzlich dürfte sich die leicht sinkende EEG-Umlage jedoch stabilisierend auf die Strompreise im kommenden Jahr auswirken. Verbraucherinnen und Verbraucher können oft auch durch einen Wechsel ihres Stromanbieters oder ihres Stromtarifs Geld sparen.