Netzausbau ist die Achillesferse der Energiewende

Mit dem Umbau der Energieversorgung hin zu mehr Strom aus erneuerbaren Energien wird sich auch die Netzstruktur verändern: Vor allem muss der im Norden und Osten produzierte Windstrom zu den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen transportiert werden. Notwendig sind dabei auch neue Verbindungen zwischen Ostdeutschland und dem Süden.

Strommasten und Stromleitungen im Sonnenuntergang© BMWi/ Holger Vonderlind

Der Netzausbau ist die Achillesferse der Energiewende. Hier braucht Deutschland deutliche Fortschritte, um den wachsenden Anteil von Grünstrom zu transportieren. Im Prinzip gilt: Wer "Ja" zur Energiwende sagt, muss auch "Ja" zum Netzausbau sagen.

Jedes einzelne Netzausbauprojekt ist dabei ein komplexer Prozess, sowohl bei den Fragen der technischen Ausbauplanung als auch beim Umgang mit Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger. In den vergangenen Jahren wurden diese Beteiligungsmöglichkeiten für die Öffentlichkeit auf allen Ebenen erweitert und die dafür notwendigen Verfahren geschaffen.

Zahlreiche Stellungnahmen zur "Gleichstrompassage Süd-Ost"

Ein Beispiel dafür ist die "Gleichstrompassage Süd-Ost" zwischen Sachsen-Anhalt und Bayern, über die in der vergangenen Woche im Zusammenhang mit der Erarbeitung des Netzentwicklungsplans 2014 diskutiert worden war. Wie Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel deutlich machte, sind in den Konsultationsverfahren zum Netzentwicklungsplan zahlreiche Stellungnahmen zur Gleichstrompassage Süd-Ost insbesondere aus Bayern eingegangen. Diese werden bei der jetzt laufenden Auswertung durch die Übertragungsnetzbetreiber selbstverständlich nicht unberücksichtigt bleiben – schließlich ist es das Ziel dieses Beteiligungsverfahrens, in einem möglichst frühen Stadium der Netzausbauplanung bei entsprechenden Eingaben und Widerständen nach Alternativen zu suchen, um jahrelange Klagen zu vermeiden. Wie Gabriel deutlich machte, könne es möglicherweise auch zu Veränderungen der Anfangs- und Endpunkte der neuen Übertragungsleitung kommen. Der genaue Trassenverlauf ist derzeit ohnehin noch nicht Gegenstand der konkreten Planungen: Der im Netzentwicklungsplan ermittelte bezieht sich ebenso wie der im Bundesbedarfsplangesetz festgestellte Netzausbaubedarf allein auf die Anfangs- und Endpunkte der neuen Trassen.

Entwicklung des Netzentwicklungsplans 2014

Zum Hintergrund: Im Übertragungsnetzbereich besteht ein gesetzlich festgelegtes und bundesweit koordiniertes System für die Netzentwicklung, der sogenannte NEP-Prozess. Ausgangspunkt ist die Ermittlung des Netzausbaubedarfs, den die Übertragungsnetzbetreiber jährlich auf Grundlage gemeinsamer Netzentwicklungspläne (NEP) feststellen. Bürgerinnen und Bürger können sich in einem gestuften Verfahren umfassend an der Erstellung der NEP beteiligen und ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Am Ende des NEP-Prozesses steht ein von der Bundesnetzagentur bestätigter Netzentwicklungsplan, in dem der vordringliche Ausbaubedarf für ganz Deutschland festgehalten wird.

Aktuell entwickeln die Übertragungsnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan 2014. Im April haben sie dafür einen ersten Entwurf vorgelegt, den die Bürgerinnen und Bürger umfassend diskutiert und bewertet haben. Derzeit werten die Übertragungsnetzbetreiber die Stellungnahmen aus, um im nächsten Schritt einen zweiten Entwurf zu erarbeiten.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geht davon aus, dass die Übertragungsnetzbetreiber die eingegangenen Stellungnahmen konstruktiv aufnehmen und fundierten Hinweisen bei der weiteren Planung Rechnung tragen. Insbesondere eine Berücksichtigung der veränderten Rahmenbedingungen durch die inzwischen in Kraft getretene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist notwendig. Wie der Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium Rainer Baake kürzlich deutlich machte, sei auf Basis des reformierten EEG zu erwarten, dass sich die regionale Verteilung des Erneuerbare-Energien-Zubaus anders über das Bundesgebiet verteilen dürfte als noch im ersten Entwurf des NEP angenommen.

Der zweite Entwurf des Netzentwicklungsplans wird voraussichtlich im September der Bundesnetzagentur vorgelegt, die ihn prüft und bei einem positiven Ergebnis schließlich bestätigt.