So wird der Strompreis im Grundversorgungstarif künftig ausgewiesen

Die neue Verordnung des BMWi – siehe Titelthema – soll Klarheit schaffen: Die in der Grafik dargestellten Anteile des Strompreises werden für Verbraucherinnen und Verbraucher künftig transparent ausgewiesen. Statt nur der Gesamtkosten wie bisher, sehen sie dann, wie sich der Abrechnungspreis zusammensetzt.

Infografik mit Bestandteilen des Strompreises

Bisher ist nicht reguliert, wie transparent Energieversorger ihre Kunden über den zu zahlenden Preis informieren müssen. So wird Verbrauchern häufig nur eine Gesamtsumme, der allgemeine Grundversorgungspreis, mitgeteilt. Wie sich dieser im Detail zusammensetzt, ist für den Verbraucher nur schwer nachvollziehbar (siehe Infografik oben).

Das ändert sich nun: Die neue Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) schreibt vor, dass Grundversorger künftig auch in die Preiskalkulation einfließende Preisbestandteile detailliert aufzuführen haben.

Infografik Strompreisdetails

Diese Infografik zeigt die einzelnen Preisbestandteile, die zukünftig im Strom-Grundversorgungstarif angegeben werden sollen. Grundlage der obigen Grafik bildet der Monitoringbericht 2013 der Bundesnetzagentur, der darstellt, wie sich der Strompreis eines Durchschnittshaushalts mit einem Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden (kWh) zusammensetzt.

Auf der Seite der Bundesnetzagentur finden Sie Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den einzelnen Preisbestandteilen.

Nähere Informationen über die Zusammensetzung des Strompreises bietet auch das Online-Portal des BMWi.

Hier erfahren Sie mehr über die EEG-Umlage.

Auf der Seite netztransparenz.de erfahren Sie mehr über die Umlage nach dem Kraftwärmekopplungsgesetz und die Umlagen nach dem Energiewirtschaftsgesetz (Umlage für abschaltbare Lasten, die Offshore-Haftungsumlage sowie die Umlage nach §19 der Strom-Netzentgeltverordnung).