Netzausbau: Übertragungsnetzbetreiber arbeiten am Netzentwicklungsplan 2014

Die Anpassung der Stromnetzstruktur ist für den Erfolg der Energiewende von zentraler Bedeutung. Grundlage für den Um -und Ausbau bilden die sogenannten Netzentwicklungspläne, bei deren Erstellung sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen können.

Strommast mit Sonne© Fotolia.com / Jürgen Fälchle

Der wachsende Anteil erneuerbarer Energien stellt die deutschen Stromnetze vor große Herausforderungen. Immer mehr Strom muss aus den windstarken Gebieten im Norden über weite Strecken zu Verbrauchern im Süden und Westen transportiert werden. Das bestehende Höchstspannungsnetz gerät an seine Leistungsgrenzen. Neue Netze sind dringend notwendig, damit die Menschen und Unternehmen in allen Regionen Deutschlands auch in Zukunft sicher und verlässlich mit Strom versorgt werden können. Außerdem müssen die Stromnetze angepasst werden, um der verstärkten dezentralen Einspeisung, die vor allem durch kleine Erneuerbare-Energien-Anlagen in die Verteilernetze erfolgt, Rechnung zu tragen.

Im Übertragungsnetzbereich besteht ein gesetzlich festgelegtes und bundesweit koordiniertes System für die Netzentwicklung, der sogenannte NEP-Prozess. Ausgangspunkt ist die Ermittlung des Netzausbaubedarfs, der jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern auf Grundlage gemeinsamer Netzentwicklungspläne (NEP) festgestellt wird. Die Bürgerinnen und Bürger können sich in einem gestuften Verfahren umfassend an der Erstellung der NEP beteiligen und ihre Stellungnahmen dazu abgeben. Am Ende des NEP-Prozesses steht ein von der Bundesnetzagentur bestätigter Netzentwicklungsplan, in dem der Ausbaubedarf für ganz Deutschland festgehalten wird.

Aktuell entwickeln die Übertragungsnetzbetreiber den Netzentwicklungsplan 2014. Hier haben die Netzbetreiber im April einen ersten Entwurf vorgelegt, der von Bürgerinnen und Bürgern umfassend diskutiert und bewertet wurde. Die zahlreichen Stellungnahmen der Öffentlichkeit werden nun von den Übertragungsnetzbetreibern ausgewertet. Im nächsten Schritt erarbeiten sie den zweiten Entwurf und legen diesen dann der Bundesnetzagentur vor, die ihn prüft und nach einem positiven Ergebnis schließlich bestätigt.

Der Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Rainer Baake, erklärte: „In der breiten Konsultation zum Netzentwicklungsplan 2014 sind bei den Netzbetreibern zahlreiche Hinweise zum Netzausbaubedarf eingegangen. Ich würde es begrüßen, wenn die Übertragungsnetzbetreiber beim im September vorzulegenden zweiten Entwurf zum Netzentwicklungsplan 2014 die Konsultation der Öffentlichkeit konstruktiv aufnehmen und fundierten Hinweisen bei ihrer weiteren Planung Rechnung tragen. Das genau ist Sinn und Zweck der Konsultation der Öffentlichkeit. Für den jetzt zu rechnenden zweiten Entwurf des Netzentwicklungsplans 2014 ist darüber hinaus eine ergänzende Berücksichtigung der durch die zum 1. August 2014 in Kraft tretende Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG 2014) veränderten Rahmenbedingungen notwendig. Auf der Basis des reformierten EEG ist zu erwarten, dass sich die regionale Verteilung des Erneuerbare-Energien-Zubaus anders über das Bundesgebiet verteilen dürfte als noch im ersten Entwurf des NEP angenommen. Ich bin allerdings sicher, dass es auch weiterhin erheblichen Netzausbaubedarf in Deutschland insgesamt und speziell auch zwischen den Erzeugungsregionen vor allem im Norden und Osten sowie den Verbrauchsschwerpunkten im Süden und Westen geben wird.“