Besondere Ausgleichsregelung: Informationspapier zum Antragsverfahren

Mit dem Inkrafttreten der EEG-Novelle am 1. August 2014 werden auch die Änderungen an der Besonderen Ausgleichsregelung wirksam. Das BAFA hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu in einem Informationspapier zusammengefasst.

Stahlarbeiter am Schmelzofen© Fotolia / Industrieblick

Welche Unternehmen sind antragsberechtigt und wie erfolgt die Begrenzung der EEG-Umlage? Welche Frist gilt für Anträge, die 2014 gestellt werden? Auf diese und weitere Fragen rund um den Antrag auf eine Begrenzung der EEG-Umlage gibt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem Informationspapier Antworten.

Das BAFA ist eine Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMWi und für die Bearbeitung der Anträge zuständig. Hier können Sie mit dem BAFA in Kontakt treten.