Änderung der Gebührenverordnung zur Besonderen Ausgleichsregelung

Mit dem EEG wurde auch die Besondere Ausgleichsregelung überarbeitet. Im Zusammenhang mit dem entstehenden Verwaltungsaufwand muss nun die Gebührenverordnung an die Neuerungen angepasst werden.

Schweißer arbeitet an Metalloberfläche© istockphoto / GlenJ

Nach der Besonderen Ausgleichsregelung zahlen stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen eine reduzierte EEG-Umlage. Dabei ist die Ausnahmeregelung auf Unternehmen und Branchen beschränkt, die im internationalen Wettbewerb stehen, in dem der Strompreis ein wichtiger Erfolgsfaktor ist. So soll ihre Belastung durch die EEG-Umlage in einem Maß gehalten werden, das mit ihrer Wettbewerbssituation vereinbar ist. 

Am 3. Juli hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Anhörung der Länder und der Verbände zur Änderung der Gebührenverordnung zur Besonderen Ausgleichsregelung eingeleitet. Grundlage ist der Referentenentwurf der "Ersten Verordnung zur Änderung der Besondere-Ausgleichsregelung-Gebührenverordnung". Ziel der Änderung ist es, dass die begünstigten stromintensiven Unternehmen und Schienenbahnen weiterhin selbst den Aufwand finanzieren, der durch die Ausnahmeregelungen bei der EEG-Umlage entsteht. Daher werden die Gebührensätze angehoben und angepasst: Die Unternehmen, die nach dem EEG 2014 am stärksten von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, sollen auch künftig den größten Kostenanteil tragen.

Verwaltungsaufwand steigt

Mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wurde die Besondere Ausgleichsregelung umfassend überarbeitet und an die Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien der Europäischen Kommission angepasst. Mit den Änderungen steigt der Verwaltungsaufwand beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Fachaufsichtsbehörde deutlich an. Denn die neuen, von den Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien vorgegebenen Kriterien für die Besondere Ausgleichsregelung verlangen eine detailliertere Prüfung durch das BAFA, als das bisher der Fall war – insbesondere, wenn es  um die Zuordnung der Unternehmen zu bestimmten strom- und handelsintensiven Branchen sowie um deren Bruttowertschöpfung geht. Statt bislang rund sieben Millionen Euro beträgt der Verwaltungsaufwand künftig jährlich 12,75 Millionen Euro. Die Kosten dafür tragen nicht die Steuerzahler, sondern die Antragsteller.

Auch in Zukunft werden diejenigen Antragsteller den größten Kostenanteil tragen, die am meisten von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren. Im Vergleich zur geltenden Gebührenverordnung werden die Gebührensätze jedoch differenzierter ausgestaltet. So wird berücksichtigt, dass der Verwaltungsaufwand für die Begünstigung der stromintensiven Industrie stärker angestiegen ist als im Bereich der Schienenbahnen. 

Die Länder sowie die kommunalen Spitzenverbände und Zentral-, bzw. Gesamtverbände haben jetzt die Möglichkeit, bis zum 14. Juli 2014 zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Die Änderung soll Anfang August in Kraft treten und damit schon im diesjährigen Antragsverfahren gelten.