Netzausbau: Konsultationen zum Szenariorahmen 2025 abgeschlossen

Bis zum 23. Juni 2014 konnten Bürgerinnen und Bürger den Szenariorahmen 2025 kommentieren, in dem die vier Übertragungsnetzbetreiber in Deutschland den Bedarf an neuen Stromnetzen prognostizieren. Die Bundesnetzagentur wird die Ergebnisse nun prüfen und den Szenariorahmen gegebenenfalls anpassen.

Netzausbau© AndreasKermann / iStock.com

Der sogenannte Szenariorahmen zum Netzentwicklungsplan Strom (NEP) und zum Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) wird jedes Jahr von den vier Betreibern der deutschen Übertragungsnetze erstellt und von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Er beschreibt mit Hilfe von drei Szenarien, wie sich die installierte Leistung von Erneuerbare-Energien-Anlagen und konventionellen Kraftwerken sowie der Stromverbrauch in den Jahren bis 2025 bzw. 2035 entwickeln wird.

"Die Übertragungsnetzbetreiber haben in ihrem Entwurf des Szenariorahmens die im Gesetzentwurf zur EEG-Novelle enthaltenen Ausbauziele für die erneuerbaren Energien berücksichtigt", erläuterte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Laut dem neuen EEG sollen im Jahr 2025 bereits 40 bis 45 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs aus regenerativen Quellen stammen, im Jahr 2035 soll der Anteil 60 Prozent betragen. In den drei Szenarien variiert der Anteil der Erneuerbaren am Bruttostromverbrauch entsprechend zwischen rund 40 Prozent im ersten, rund 45 Prozent im zweiten und rund 47 Prozent im dritten Szenario.

Öffentliche Beteiligung beim Netzausbau

Die Konsultationen sind ein wichtiger Teil der Bedarfsermittlung für den Netzausbau: In diesem Rahmen berechnen die Übertragungsnetzbetreiber im Anschluss an den Szenariorahmen den Ausbaubedarf für die kommenden Jahre, den die Bundesnetzagentur bestätigen muss. Zugleich hält die Bundesnetzagentur mögliche Umweltbelastungen in einem Umweltbericht fest. Beim Netzentwicklungsplan sowie bei der Umweltprüfung können Bürger, Verbände und Behörden konstruktiv mitarbeiten. Die Dokumente bilden die Grundlage für das Bundesbedarfsplangesetz, das die Bedarfsermittlung abschließt: Es enthält die Anfangs- und Endpunkte der künftigen Höchstspannungsleitungen.

Anschließend werden bei der Bundesfachplanung/Raumordnung bis zu 1.000 Meter breite Trassenkorridore festgelegt. Im letzten Schritt werden bei der Planfeststellung schließlich die exakten Leitungsverläufe und die Übertragungstechnik festgeschrieben. Erst danach beginnt der Bau neuer Trassen.

Der Pläne werden regelmäßig aktualisiert, um sie an den Ausbau der erneuerbaren Energien und die Bedürfnisse von Mensch, Umwelt und Wirtschaft anzupassen. Bürgerinnen und Bürger werden während der Prüfung der einzelnen Schritte immer wieder befragt, so etwa in den Konsultationen des Szenariorahmens. Die Ergebnisse fließen in die Planung der konkreten Projekte mit ein.