Eigenstrom soll weniger stark belastet werden

Bestehende Anlagen zur Eigenstromproduktion sollen von der EEG-Umlage befreit bleiben.

Blockheizkraftwerk© querbeet / iStockphoto.com


Ein Vorschlag der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg sieht vor, dass der von der Industrie für den eigenen Verbrauch in bestehenden Kraftwerken selbst produzierte Strom komplett von der Ökostrom-Umlage befreit bleibt. Dies soll auch bei Modernisierungen und Nachrüstungen der Anlagen gelten. Strom aus neu errichteten Kraftwerken soll dagegen in die "Besondere Ausgleichsregelung" einbezogen und dafür folglich nur eine stark reduzierte Umlage fällig werden.

Bundeswirtschaftsminister Gabriel bezeichnete den Vorschlag dieser Länder als kluge Weiterentwicklung der bisherigen Planungen. Er werde ihn in die Beratungen einbringen, so Gabriel am Montag bei einem Presse-Statement mit Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer und Baden-Württembergs Wirtschaftsminister Nils Schmid. Gabriel sei zuversichtlich, dass eine Mehrbelastung der Industrie verhindert werde. Bislang war der Punkt im Referentenentwurf zum neuen EEG noch ausgeklammert.

Für die Einbeziehung neuer industrieller Eigenstromanlagen in die "Besondere Ausgleichsregelung" wird sich das BMWi in seinen Gesprächen mit der EU-Kommission einsetzen. Im Fokus dieser Gespräche stehen derzeit besonders Industrieunternehmen, die mit hoher Energieintensität produzieren. Hier gilt es, deren besondere Belastungen durch hohe Strompreise zu beachten und die betroffenen Unternehmen nicht zu überfordern.

Darüber hinaus müssen aber auch weiterhin Anreize für die Eigenstromerzeugung in besonders effizienten KWK-Anlagen und in erneuerbare-Energien-Anlagen in den übrigen Bereichen (z.B. in Gewerbe, Handel und Dienstleistungsunternehmen sowie in Privathaushalten) bestehen bleiben, um die Ausbauziele in diesem Bereich zu unterstützen. Eine abschließende Regelung im EEG wird auch dies berücksichtigen müssen.