Das sagen die anderen: Stimmen zum neuen EEG

Zahlreiche Stimmen kommentieren den Neustart der Energiewende. Lesen Sie hier, was Hildegard Müller (BDEW), Die Welt und andere zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sagen.

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Pressestatement Hildegard Müller, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, am 25. Juni
„Auf nationaler Ebene wurde die Diskussion zur EEG-Novelle in der letzten Zeit zunehmend auf die Privilegierung und Befreiungstatbestände für die EEG-Umlage reduziert. Das sollte nicht darüber hinwegtäuschen, dass die nun getroffene Einigung der Regierungsfraktionen einige weitreichende und richtige Weichenstellungen zur Förderung der Erneuerbaren Energien beinhaltet. Positiv hervorzuheben sind vor allem die Regelungen zur verpflichtenden Direktvermarktung, bei der die Leistungsklassen gegenüber den ersten Entwürfen noch weiter heruntergesetzt wurden. Gleiches gilt für die Fernsteuerbarkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Zudem ist die wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhe, die zunächst für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen und ab 2017 für alle Erneuerbaren Energien gilt, ein wichtiger Schritt in Richtung Markt- und Systemintegration.“

Im Interview mit der Stuttgarter Zeitung äußert sich Michael Bräuninger, Energieexperte des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) über die Reform des EEG und die deutsche Energiepolitik im europäischen Kontext. Er sagt: "Was jetzt beschlossen wurde, ist eine Minimalreform, die ein paar Fehlentwicklungen etwas abmildert. Insbesondere verlangsamt sie den Ausbau. Das ist sinnvoll, weil es das Ganze besser planbar macht."

Die Welt berichtet über die Novelle des EEG: Der Systemwechsel in der Ökostromförderung werde von keiner Seite mehr ernsthaft infrage gestellt. Die energiepolitischen Kombattanten verhakten sich aber noch im Streit um die Details. Der Autor Daniel Wetzel schreibt: „Ganz grundsätzlich will man im Ökostrom-Lager nicht einsehen, warum der Verbrauch des Solarstroms vom eigenen Dach künftig mit einer Ablage belegt werden soll: Wer Äpfel aus dem eigenen Garten isst, braucht ja schließlich auch keine Mehrwertsteuer zu zahlen. Der Vergleich unterschlägt allerdings, dass ein Gartenbesitzer Grundsteuer zahlt und sich so an der Finanzierung von Gemeinschaftskosten beteiligt. Besitzer von Solaranlagen hingegen brauchten im bisherigen System des „produce and forget“ lediglich die Hand aufhalten: Vermarktungskosten und -risiken mussten stets andere tragen.“

In der taz zeigt sich Thomas Bannig, Sprecher der Naturstrom AG, zufrieden mit der Entlastung von Besitzern kleiner Solaranlagen. Er kritisiert aber an dieser Regelung, dass Mieter eines Solarhauses im Gegensatz zu den Hauseigentümern in Zukunft nicht mehr profitieren könnten.