Energieeffizienzrichtlinie: Umsetzungsmitteilung an die EU-Kommission

Im Dezember 2012 ist die EU-Energieeffizienzrichtlinie in Kraft getreten, die den Rahmen für Energieeffizienzmaßnahmen der Mitgliedsstaaten vorgibt. Die Frist zur Umsetzung in die nationale Gesetzgebung ist am 5. Juni 2014 abgelaufen. Die Bundesregierung hat fristgerecht eine Umsetzungsmitteilung an die Europäische Kommission übermittelt.

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In ihrer Mitteilung meldet die Bundesregierung die teilweise Umsetzung der Richtlinie und kündigt eine Nachmeldung noch ausstehender Aspekte an.
Artikel 7 gilt als Kernvorschrift der Energieeffizienzrichtlinie. Die Mitgliedsstaaten sind demnach verpflichtet, ab 2014 bis 2020 jährlich 1,5 Prozent der Endenergie einzusparen. Auf Grundlage aktueller Daten hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche ein kumuliertes Einsparziel von 1.758 Petajoule (PJ) für den Zeitraum bis 2020 gemeldet.

Ein weiterer Bestandteil der Meldung ist die Angabe, welchen Einspareffekt bereits eingeführte Energieeffizienzmaßnahmen haben. Die Höhe der auf das Einsparziel anrechenbaren Einsparungen wurde mit 1.476 PJ beziffert.

Für die Schließung der noch verbleibenden Lücke wird der im Koalitionsvertrag angekündigte Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) zentral sein. Der NAPE wird derzeit ausgearbeitet und soll in der zweiten Jahreshälfte vorgelegt werden. Die Bundesregierung hat eine finale Meldung zur Umsetzung von Artikel 7 der Energieeffizienzrichtlinie angekündigt, wenn mit dem NAPE über die Weiterentwicklung und Verstärkung von Effizienz-Maßnahmen entschieden worden ist. Auch die Energieeffizienzmaßnahmen der Länder sind in der aktuellen Meldung noch nicht vollständig erfasst, da der Monitoring-Prozess andauert.