Neue EnVKV: Bundeswirtschaftsministerium bittet um Stellungnahme der Verbände

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) und die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV) setzen europäisches Recht zur Steigerung der Energieeffizienz von Produkten um. Zur Anpassung an neue Entwicklungen im EU-Recht wird die bestehende EnVKV nun geändert.

Lampe© BMWi / Vonderlind


Die EU hat für neue Produktgruppen die Kennzeichnung nach dem EU-Energieeffizienzlabel eingeführt. Daher müssen auch die entsprechenden Regelungen zur Überwachung dieser Anforderungen in Deutschland angepasst werden. So werden Bußgeldvorschriften festgelegt, zum Beispiel wie Verstöße gegen die korrekte Kennzeichnung mit der Effizienzskala zu ahnden sind. So wird sichergestellt, dass die EU-weiten Anforderungen zur Produktkennzeichnung eingehalten werden.

Entsprechende Bußgeldvorschriften werden für die Produktgruppen Raumheizgeräte, Staubsauger, Warmwasserbereiter und Haushaltsbacköfen sowie den Verkauf von Produkten im Internet geschaffen.

Die Bundesregierung hat nun einen Entwurf für die neue EnVKV vorgelegt. Verbände können diesen in einer schriftlichen Stellungnahme bis Freitag, den 20. Juni 2014 unter folgender E-Mail-Adresse beim BMWi kommentieren: buero-iib3@bmwi.bund.de

Verbände geben in ihrer Stellungnahme auch an, ob sie der geplanten Veröffentlichung ihrer Stellungnahme im Internet zustimmen. Sollte bis zum Ablauf der Frist nichts Gegenteiliges eingegangen sein, wird von einer Zustimmung zum Entwurf und zur Veröffentlichung ausgegangen.

Die relevanten Dokumente:
Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energiekennzeichnungsverordnung mit Vorblatt und Begründung

Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energiekennzeichnungsverordnung (Lesefassung)

Verordnung zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - EnVKV)

Gesetz zur Kennzeichnung von energieverbrauchsrelevanten Produkten, Kraftfahrzeugen und Reifen mit Angaben über den Verbrauch an Energie und an anderen wichtigen Ressourcen (Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz - EnVKG)