Bundesregierung beschließt Gegenäußerung zum Bundesrat bei EEG-Novelle und Besonderer Ausgleichsregelung

Am 28. Mai hat das Bundeskabinett die Gegenäußerung der Bundesregierung zu den Stellungnahmen des Bundesrates zum EEG beschlossen.

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Der Bundesrat hatte sich am 23. Mai mit zwei zentralen Gesetzentwürfen zur Energiewende befasst: Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und die Besondere Ausgleichsregelung für stromkosten- und handelsintensive Unternehmen standen auf der Tagesordnung der Länderkammer.

Der Bundesrat hatte zur EEG-Novelle insgesamt 19 Änderungen vorgeschlagen und vier Entschließungen angenommen. Die Bundesregierung stimmte einigen vorgeschlagenen Änderungen zu oder kündigte eine Prüfung an. Dies betrifft zum Beispiel Fragen zur Fernsteuerbarkeit von Wasserkraftanlagen oder zur Erweiterung bestehender Biogasanlagen in der Vergangenheit. In der Mehrzahl lehnt die Bundesregierung die Änderungsvorschläge des Bundesrates jedoch ab.

Bei der Besonderen Ausgleichsregelung hatte der Bundesrat insgesamt acht Änderungen vorgeschlagen und zwei Entschließungen angenommen. Die Bundesregierung hat einer von den acht vorgeschlagenen Änderungen zugestimmt, eine weitere wird sie prüfen.
Im Juni berät der Bundestag über die Gesetze. In diesem Zusammenhang werden auch die beiden Gesetzentwürfe zu einem Gesetz zusammengeführt. Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten.