Editorial

Portraitfoto von Bundesminister Sigmar GabrielSigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie © Dominik Butzmann

Liebe Leserinnen und Leser,

heute Morgen haben wir im Kabinett die Reform der Besonderen Ausgleichsregelung beschlossen. Dabei haben wir unsere Ziele erreicht: Wir erhalten die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Unternehmen, sorgen gleichzeitig für eine gerechtere Verteilung der Kosten und stellen die Regelung auch europarechtlich auf eine langfristig tragfähige Grundlage.

Im internationalen Wettbewerb ist der Strompreis ein wichtiger Wettbewerbsfaktor. Er entscheidet mit über den Erfolg eines Unternehmens. Mit den Ausnahmen schützen wir den industriellen Kern unserer Wirtschaft. Und davon profitieren wir alle in unserem Land: Denn die Industrie ist der Schlüssel für Wohlstand und Arbeitsplätze in Deutschland.

Die Reform sorgt aber auch dafür, dass die Industrie weiter angemessen an den Kosten der erneuerbaren Energien beteiligt wird. So müssen alle privilegierten Unternehmen für die erste Gigawattstunde die EEG-Umlage in voller Höhe zahlen und mindestens 0,1 Cent/kWh darüber hinaus.

Mit der Neuregelung haben wir die Besondere Ausgleichsreglung zugleich auch europarechtskonform fortgeschrieben. Der Gesetzentwurf orientiert sich an den Vorgaben der Europäischen Kommission. Sie hat mit den neuen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien einen Rahmen vorgegeben. Obwohl die Bundesregierung das EEG und die Besondere Ausgleichsregelung nicht als Beihilfe ansieht, werden wir mit dem vorliegenden Gesetz diese Leitlinien vorsorglich anwenden.

Der Kabinettsbeschluss zur Besonderen Ausgleichsregelung vervollständigt den Entwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Wir werden nun beide Gesetzesentwürfe in das parlamentarische Verfahren einbringen. Damit sind wir weiter auf einem guten Weg, diesen ersten Baustein beim Neustart der Energiewende wie geplant bis zum 1. August umzusetzen.

Ihr
Sigmar Gabriel