Neue Regelungen zur Eigenversorgung geplant

Mit dem neuen EEG soll es keine generelle Befreiung von selbst verbrauchtem Strom von der EEG-Umlage mehr geben, künftig sollen grundsätzlich alle einen Beitrag zu den Ausbaukosten für die Erneuerbaren Energien leisten. Gleichzeitig ist eine Bagatellgrenze für kleine Anlagen vorgesehen, so dass die meisten Privathaushalte von der Neuregelung ausgenommen bleiben.

Bild zeigt Solaranlage auf privatem HausdachViele Hausbesitzer in Deutschland erzeugen und verbrauchen Strom aus ihren eigenen Solarzellen. © BMWi/Vonderlind

Durch die Energiewende sind in Deutschland viele Menschen nicht mehr nur Stromverbraucher, sondern auch Stromerzeuger. Sie haben Photovoltaikanlagen auf den Dächern ihrer Häuser installiert oder betreiben auf ihrem Bauernhof eine Biogasanlage. Bisher war die Eigenversorgung mit solch selbst erzeugtem Strom vollständig von der EEG-Umlage befreit. Um die Kosten gerechter zu verteilen, soll sich das mit dem neuen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ändern. Denn jede Befreiung von der EEG-Umlage muss von all jenen getragen werden, die nicht von einer Befreiung profitieren.

Die Solaranlage auf dem Eigenheimdach bleibt auch künftig befreit

Um den Anstieg der EEG-Umlage zu bremsen, soll es künftig weniger Ausnahmen geben. Für Bestandsanlagen gilt allerdings ein Vertrauensschutz, hier ändert sich nichts. Neuanlagen sollen dagegen in Zukunft grundsätzlich voll belastet werden. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme für Kleinanlagen mit einer Leistung bis 10 Kilowatt, wie sie typischerweise von Privatpersonen betrieben werden. Für einen Jahresverbrauch bis 10 Megawattstunden entfällt auch hier künftig die EEG-Umlage vollständig. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Jahresverbrauch einer vierköpfigen Familie beträgt 3,5 Megawattstunden (also 3.500 Kilowattstunden).

Ausnahmen für Erneuerbare Energie- und KWK-Anlagen

Anders sieht es bei Gewerbe, Handel und Dienstleistungen aus sowie bei Privathaushalten, die nicht unter die oben beschriebene Bagatellgrenze fallen. Sie müssen in Zukunft 50 Prozent der EEG-Umlage zahlen, wenn sie selbst erzeugten Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbrauchen. Bei allen anderen Erzeugungsarten sind 100 Prozent der Umlage zu entrichten. So lohnt sich die verbrauchsnahe Erzeugung Erneuerbarer Energien für Privathaushalte auch weiterhin. Gleichzeitig sinkt der Anteil jener, die keine EEG-Umlage zahlen.

FAQ geben Antworten auf weitere Fragen

Antworten zu diesen und zu weiteren Themen liefert die FAQ-Sammlung des Bundeswirtschaftsministeriums zur EEG-Reform. Für alle weiteren Fragen gibt es das Bürgertelefon zur EEG-Reform: Tel. 030-340 60 65 50. Von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie freitags von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr werden hier alle Fragen beantwortet.