Mehr Transparenz beim Ökostrom: Erstmals Überblick über alle Anlagen

Das Bundeskabinett hat heute die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegte "Verordnung über ein Register für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien und Grubengas" (kurz: Anlagenregisterverordnung) zustimmend zur Kenntnis genommen.

Arbeiter auf Windrad.© BMWi / Vonderlind

Das neue EEG sieht vor, dass die Bundesnetzagentur alle Anlagen zur Erzeugung von Ökostrom erfasst. Diese Daten sind erforderlich, um den Ausbaupfad der Erneuerbaren Energien überprüfen zu können und die in Abhängigkeit des Zubaus geregelten Förderabsenkungen bei Windenergie an Land, Biomasse und Photovoltaik zu berechnen. Außerdem werden mit dem neuen Register Netzbetreiber bei ihrer Aufgabe, die Stabilität der Netze zu gewährleisten, unterstützt. Und nicht zuletzt sind die Daten erforderlich, um die Förderinstrumente kontinuierlich zu evaluieren.

Die Verordnung verpflichtet nur die Betreiber neuer, nach dem 31. Juli 2014 in Betrieb genommener Anlagen zur Registrierung. Die Daten bestehender Anlagen werden von der Bundesnetzagentur aus bereits existierenden Datensätzen ergänzt. Eine Registrierungspflicht bei bestehenden Anlagen besteht ausnahmsweise, wenn diese erweitert oder stillgelegt werden. So kann das Anlagenregister ein valides vollständiges Bild über die Erzeugungsstruktur der Erneuerbaren Energien in Deutschland zeichnen, ohne hierfür Betreiber bestehender Anlagen über Gebühr in Anspruch nehmen zu müssen. Anlagen, die eine bundesrechtliche Zulassung bedürfen, etwa nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, müssen bereits nach Erteilung der Genehmigung gemeldet werden. So kann bereits frühzeitig die Entwicklung der Erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergie an Land, abgeschätzt werden.

Wie im Gesetzentwurf zur EEG-Novelle vorgegeben, regelt die Verordnung auch den Zugang der Öffentlichkeit zu den im Anlagenregister gespeicherten Daten. Die Bundesnetzagentur wird verpflichtet, die Daten in anonymisierter Form im Internet zu veröffentlichen und mindestens monatlich zu aktualisieren. Dies soll dazu beitragen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland für alle an der Energiewende beteiligten Akteure und interessierte Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar darzustellen und damit die Transparenz des EEG und seiner Wirkung insgesamt zu erhöhen.

Die Verordnung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unmittelbar nach dem Inkrafttreten der EEG-Novelle im August 2014 erlassen.

Die Stellungsnahmen der Verbände sind auf www.bmwi.de veröffentlicht.

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