EEG-Reform: Länder- und Verbändeanhörung gestartet

Am 4. März begann die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Länder und betroffene Verbände sind eingeladen, bis zum 12. März 2014 ihre Stellungnahmen elektronisch einzureichen.

Straße mit Aufschrift Energiewende© Coloures-Pic/fotolia.com

Die geplante Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist weiter auf einem guten Weg. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Ressortkreis der Bundesregierung abgestimmt. Am 4. März 2014 startete die Länder- und Verbändeanhörung zu dem Entwurf des BMWi.

Länder und betroffene Verbände sind eingeladen, bis zum 12. März 2014 ihre Stellungnahmen einzureichen. Dabei haben sie die Möglichkeit, sich nicht nur zum Entwurf der EEG-Novelle zu äußern, sondern auch zum Entwurf der Anlagenregisterverordnung. Im Interesse der Transparenz ist beabsichtigt, die elektronisch eingereichten Stellungnahmen von Verbänden auf der Internetseite des BMWi zu veröffentlichen, sofern dagegen keine Bedenken bei der Übersendung kenntlich gemacht werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium ist sich bewusst, dass die kurze Frist die Verbände - wie im übrigen auch die anderen beteiligten Ressorts - vor Probleme stellen kann. Die enge Vorgabe ist aber dem ausgesprochen ambitionierten Zeitplan geschuldet, der ja vorsieht, dass der Gesetzentwurf zum EEG am 8. April vom Bundeskabinett beschlossen wird.

Weitere Informationen sowie den Gesetzentwurf zur EEG-Reform finden Sie hier.